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Gewässer-Information
Adresse
Kocher
Marktplatz
74358
Rosengarten
Im Landkreis Schwäbisch Hall befindet sich der durchschnittlich ca. 20 m breite Abschnitt des Kochers, dem abwechslungsreichsten Gewässer des SFV Ellwangen. Die Angelstrecke beginnt ca. 100 m unterhalb der Kläranlage des Ortes Westheim und endet ca. 4 km flußabwärts. Dazwischen wechseln sich langsam- bis schnellfließende und seichte bis tiefe Abschnitte ab, in denen außer Forellen, Äschen, Aalen, Hechten, Wallern, Karpfen, Schleien, Döbeln, Nasen und Barben auch seltenere Fischarten wie z.B. die Mühlkoppe, Schneider und Strömer oder der Edelkrebs zu finden sind.Die genauen Angelgrenzen sind ausgeschildert.
Zu beachten ist das Angelverbot an Teilen der Seitenkanäle.
Status:
GESPERRT
Angesehen:
9361
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 3,9 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\)
zuständiger Verein:
SFV-Ellwangen
1961 e.V.
Quandtstraße 3
73479
Ellwangen
Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet.
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
14,00 €
10,00 €
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Schleie
Hecht
Barsch
Döbel
Bachforelle
Aal
Weißfisch
Barbe
Regenbogenforelle
Brachse
Zander
Waller
Karte
Bilder
Kocher
Gewässerordnung
Die "Allgemeine Gewässerordnung" ist stets mitzuführen und einzuhalten. Sie ist das vollständige und verbindliche Regularium zum Fischen an unseren Gewässern. Es darf mit zwei Handangeln geangelt werden. Es gelten Beschränkungen für Angler, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Jugendliche, die das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Jugendfischereischeininhaber müssen in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz einer gültigen Fischereierlaubnis ist sein und dürfen maximal mit einer Handangel fischen. Das Befahren der Wege um den See ist nicht gestattet. Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist untersagt. Das Ausnehmen der Fische am Gewässer ist nicht gestattet. Der Angelplatz ist stets sauber zu verlassen. Das Fischen ist nur von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. Tageshöchstfangmengen: Siehe Dokument "Allgemeine Gewässerordnung".
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
Beschreibung
Datei
Gewässerordnung
Gewässerkarte
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Kommentare
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