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Gewässer-Information
Adresse
Aasee und Obere Werse
Innenstadt - Pleistermühlenweg bis Angelmodder Weg
48159
Münster
Die Gastkarte gilt für beide Vereinsgewässer "Aasee" und "Obere Werse". Sie können auch zwischen beiden Gewässern an einem Tag wechseln. Die erlaubten Uferstrecken entnehmen Sie bitte dem Lageplan. Die beigefügten Fotos geben nur einen kleinen Einblick über das Gewässer, schauen Sie daher auf unsere Homepage unter: angelverein-muenster.de - dort finden Sie auch viele Fotos über die Fänge in unseren Gewässern.
http://www.angelverein-muenster.de
Status:
Offen
Angesehen:
33655
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 3,6 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\)
zuständiger Verein:
VFG Fruehauf Muenster
Sprakeler Strasse 409
48159
Muenster
Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet.
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
10,00 €
10,00 €
nein
Woche
n.v.
30,00 €
30,00 €
nein
Jahr
n.v.
100,00 €
100,00 €
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Karpfen
Hecht
Rotfeder
Karausche
Weißfische
Wels
Rotauge
Brasse
Graskarpfen
Quappe
Schleie
Waller
Döbel
Aland
Kaulbarsch
Aal
Barsch
Güster
Plötze
Flussbarsch
Zander
Karte
Bilder
Werse1
Werse2
Aasee 1
Aasee 2
Gewässerordnung
Der Fang von Zandern ist im Aasee untersagt, gefangene Zander sind schonend umgehend in den Aasee wieder einzusetzen. Der gültige staatliche Fischereinschein ist erforderlich. Für Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber persönlich. Das Fischen vom Boot aus ist verboten. Gestattet sind drei(3 ) Handangeln mit jeweils einem Köder oder eine Spinnrute. Auf Raubfische dürfen nur zwei Handangel gesetzt werden, lebende Ködefische sind verboten. Das Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken ist untersagt. Das Fischen von Brücken, Stegen, Schleusen, Wehranlagen ist verboten. Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind mitzuführen (Kescher, Löseschere, Rachensperre). Alle Fische sind unmittelbar nach der in Besitznahme als Fangergebnis in die Rückmeldetabelle einzutragen und sofort nach Beendigung des Angeltages im Internet auf www.meineAngelkarte.de einzugeben. Den Aufsichtspersonen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung gegen die Auflagen und Bedingungen kann der Erlaubnisschein unmittelbar entzogen werden. Das Fahren und Parken mit motorbetriebenen Fahrzeugen auf Dämmen, Ufern, Wehren, Anfahrtswegen, Auffahrtswegen, Gehwegen ist verboten. Die Beschädigung an Pflanzen im Bereich von Dämmen, Ufern und Böschungen ist zu unterlassen. Das Anlegen von Feuerstellen und Grillen ist strengstens verboten. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Fische dürfen am Gewässer weder geschuppt, noch ausgenommen oder zurückgelassen werden. Das Anfüttern mit teighaltigen Waren ist im Aasee verboten. Das Angeln mit Netzen ist verboten. Die Verwendung des lebendigen Köderfisches ist untersagt. Eisangeln ist nicht erlaubt. Schonmaße: Hecht 60 cm Zander 55 cm Karpfen 45 cm Aal 35 cm Schleie 30 cm Regenbogenforelle 30 cm Für alle anderen Fische gelten die staatlichen Schonmaße und Schonzeiten. Fangbeschränkungen: Pro Tag gilt: 3 Edelfische Pro Tag (Zander (nur Werse), Hecht, Karpfen, Schleie) Die Verwendung einer Senke (1 x 1 m) ist gestattet, jedoch nicht in der Zeit vom 01.05. bis 30.06.! Das Nachtangeln ist erlaubt. Verbote: Das Anfüttern mit Teigwaren, die Verwendung lebender Köderfische, Benutzung von Booten aller Art, dass Aufstellen von Zelten aller Art, Grabungen nach Würmern, Betreten der geschützten Uferzonen. Alle Fänge die den Gewässern entnommen wurde, sind nach Ablauf der Fischereierlaubnis dem Verein schriftlich mitzuteilen. Festgestellte Verstöße gegen diese Bestimmungen führen zum Verlust der Fischereierlaubnis. Die Ausübung der Fischerei erfolgt auf eigene Gefahr. Der Inhaber dieses Erlaubnisscheines übernimmt etwaige ihm im Falle einer Schädigung des Fischbestandes durch einen Dritten gegen den Schädiger zustehenden Schadensersatzansprüche schon jetzt an den Verein für Fischerei und Gewässerschutz FRÜHAUF Münster 1922 e.V. ab. Dieser nimmt die Abtretung an.
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
Beschreibung
Datei
Gastakrte Aasee und Werse
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