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Gewässer-Information
Adresse
Rursee Schwammenauel
Seeuferstraße 1
52152
Simmerath
Kreise Aachen und Düren sowie Städteregion Aachen
Status:
Offen
Angesehen:
36908
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 3,9 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\www.fischerei-rursee.de)
zuständiger Verein:
Fischerei-Pächtergemeinschaft Rursee e. V.
Stockberg 17
52393
Hürtgenwald
Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet.
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
10,50 €
n.v.
nein
Woche
n.v.
40,50 €
n.v.
nein
Jahr
n.v.
150,00 €
n.v.
nein
Wochenende
n.v.
20,50 €
n.v.
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Karpfen
Hecht
Brasse
Bachforelle
Aland
Schleie
Rotauge
Döbel
Seeforelle
Kaulbarsch
Aal
Barsch
Nase
Güster
Felchen
Zander
Rotfeder
Rapfen
Karausche
Karte
Bilder
Rotauge Konrad Ink, 45,5 cm, 1,500 kg, gefangen 22.04.2015
Aal Patrick Berger, 98 cm, 1,385 kg, gefangen 22.04.2015
Hecht Thomas Hermes, 110 cm, 8,5 kg, gefangen 23.05.2015
Rapfen 2,2 kg, Arno Wenzel, gefangen 15.08.2015
Gewässerordnung
Jeder Angler hat sich vor Beginn des Angelns unter www.fischerei-rursee.de über evtl. Aktualisierungen der Angelbedingungen zu informieren. Die Erlaubnis wird für zwei Handangeln erteilt. Während der Hechtschonzeit ist nur die Verwendung von Friedfischangeln mit Naturködern erlaubt. Beim Raubfischangeln ist ein Stahlvorfach oder ein ähnlich geeignetes Vorfach zu verwenden. Niemand darf mehr als zwei fertig montierte Angeln bereithalten. Es darf nur die Person fischen, auf deren Name Fischereierlaubnisschein und Fischereischein ausgestellt ist. Es ist nicht gestattet, Angelgerät auszulegen, ohne dass der Angler zugegen ist. Köderfischsenken dürfen nicht benutzt werden. Das Angeln vom Boot ist nur auf dem Hauptsee der Rurtalsperre vom 1.4. bis 14.11. des Jahres erlaubt. Leihboote können vor Ort, am Kiosk Seppis Eck, Bollard 21, in Rurberg ausgeliehen werden. Für den Obersee können bei nachgewiesener Mitgliedschaft im RhFV Kähne ausgeliehen werden - Info am Kiosk Seppis Eck, Rurberg, Bollard 21. In der Zeit vom 20.10. bis 15.3. sind die Zonen um die Bacheinmündungen bis zu 50 m seewärts und die Einmündung der Rur bis unterhalb der Erkensruhr als Schongebiet gesperrt. Die für den Rursee geltenden Artenschonzeiten und Mindestmaße können der Internetseite entnommen werden. Tageshöchstfang: Hecht oder Zander 2 Stück, Forellen, Karpfen, Schleien oder Felchen 5 Stück. Insgesamt höchstens 30 Fische täglich. Untermaßige und in der Schonzeit gefangene Fische sind sofort schonend zurückzusetzen. Alle dem Gewässer entnommenen Fische sind in eine Fangstatistik einzutragen, die der FPG Rursee e. v. zur Auswertung zuzuleiten ist. Der Verkauf von gefangenen Fischen ist verboten. Die Vorschriften der LFO-NRW, insbesondere über die Verwendung von Köderfischen sowie der Bestimmungen der FPG Rursee e. V. (siehe www.fischerei-rursee.de)sind zu beachten. Es ist die Pflicht eines jeden Anglers, sich vorher selbst über die genauen Fischereigrenzen und -bestimmungen zu informieren. Das Betrreten der Sperranlagen und Betriebseinrichtungen, Staudammböschungen, Entlastungsanlagen, Pflasterböschungen, Tosbecken, Pegelanlagen usw) ist untersagt. Für Beschädigungen haftet der Verursacher. Das Angeln ist in einer Zone von 50 Metern um die Anlegebrücken der Fahrgastschiffe verboten. Von den Anlegestellen (Stegen) ist ein für den ungehinderten Bootsverkehr ausreichender Abstand einzuhalten. Während des Tauchbetriebs ist das Angeln und Rudern in den besonders ausgewiesenen Tauchgebieten nicht gestattet. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Talsperrenufer, das Zelten, Lagerfeuer entfachen und Grillen ist verboten. Der Obersee ist eine Trinkwasserversorgungsanlage. Verboten ist das Einbringen von Fischnahrung, also auch das Anfüttern. Der Angelplatz ist sauber zu halten.
Dateien
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