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Gewässer-Information
Adresse
Lippe
59510
Lippetal
ca 20 km Fließgewässer von Lippe-Km 24 (unterhalb Kesseler Mühle, Beschilderung) bis Wehr Uentrop
Nord und Südufer, Sperrbereiche beachten
Status:
GESPERRT
Angesehen:
25504
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 3,8 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\sfv-lippborg.de)
zuständiger Verein:
SFV-Lippborg 1935 e.V.
Rheinische Str. 11A
59269
Beckum
Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet.
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
10,00 €
n.v.
nein
Woche
n.v.
35,00 €
n.v.
nein
Monat
n.v.
60,00 €
n.v.
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Karpfen
Rotauge
Brasse
Bachforelle
Quappe
Wels
Äsche
Döbel
Güster
Flussbarsch
Schleie
Barsch
Nase
Aland
Neunauge
Aal
Rotfeder
Rapfen
Plötze
Ukelei
Zander
Barbe
Regenbogenforelle
Weißfische
Grundel
Hecht
Karte
Bilder
Lippe
Renaturierter Lippebereich bei Km 37
Gewässerordnung
Es darf mit 2 Handangeln an beiden Lippeufern von km 24 (bei Kesseler) bis zum Lippewehr in Hamm-Uentrop gefischt werden. Alle Nebenbäche, Altarme und Stillgewässer dürfen von Gastanglern nicht befischt werden, dieses gilt auch für das Südufer km 32 bis 33,5 und das Nordufer km 33,5 bis 35. Sperrschilder sind zu beachten. Der Inhaber dieses Erlaubnisscheines ist befugt, mit einem Helfer im für die Fischerei notwendigen Umfang Grundstücke zu betreten, die nicht zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich oder zu gewerblichen Anlagen gehören. Beim Anmarsch sind vorhandene Wege zu benutzen und Absperrungen zu beachten. Das Befahren von Wiesen ist zu jeder Jahreszeit verboten. Der Graswuchs ist zu schonen. Zelten, abbrennen von Feuern, Grillen sowie das Mitnehmen von Hunden ist verboten. Weidendes Vieh darf nicht beunruhigt werden. Wege müssen für landwirtschaftliche Fahrzeuge passierbar freigehalten werden. Spinnsysteme mit mehr als einem Blinker, Wobbler oder Spinner und Netze, Reusen, Aalschnüre etc. sowie Boote, Flösse, Bootähnliche Geräte und Futterboote sind an den Vereinsgewässern des SFV verboten. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen, selbst dann, wenn dort Abfälle vorgefunden werden. Die Fischerei darf mit 2 Handangeln, davon höchstens 1 Stellangel auf Raubfisch, ausgeübt werden. Die Angeln sind ständig zu beaufsichtigen. Drillinge sind beim Friedfischangeln verboten. Das Landen und Töten von Fischen hat waidgerecht zu erfolgen. Untermaßige und in der Schonzeit gefangene Fische und Krebse sind sofort und schonend mit der zu ihrer Erhaltung erforderlichen Vorsicht ins Wasser zurückzusetzen; sie sind sofort waidgerecht zu töten und zu begraben, wenn sie so verletzt sind, dass mit ihrem Eingehen gerechnet werden muss. Zurücksetzen ins Wasser ist dann nicht erlaubt. Auf Hälterung des Fanges sollte verzichtet werden. 1. Köderfische dürfen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie stammen. 2. Es darf nur mit dem toten Köderfisch geangelt werden. 3. Als Köderfische oder Fischköder dürfen nur solche Fischarten verwendet werden, für die keine Schonzeit und kein gesetzliches oder vereinseigenes Mindestmaß besteht. Während der Hechtschonzeit darf weder mit Kunstködern noch Köderfischen oder Fischfetzen geangelt werden. Es sind die Gesetzlichen- und Tierschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die nachstehenden Mindestmaße, Schonzeiten und Fangbeschränkungen einzuhalten: Fischart Mindest maß in cm Schonzeit Fang je Angeltag Hecht 55 15.02. bis 30.04. 2 Schleie 30 Keine 2 Bachforelle 30 20.10. bis 15.03. 2 Aal 50 Keine - Zander 40 01.04. bis 31.05. 2 Karpfen 35 Keine 2 Äsche 30 01.03. bis 30.04 2 Barbe 35 05.05. bis 15.06. - Nase 30 01.03. bis 30.04. 2 Quappe, Schneider, Elritze, Neunauge, Schmerle, Krebse und Muscheln sind ganzjährig geschützt. - Einweg Maden- und Wurmdosen (Köderdosen) sind am Gewässer nicht erlaubt. - Spinnsysteme mit mehr als einem Blinker, Wobbler oder Spinner und Netze, Reusen, Aalschnüre etc. sowie Boote, Flösse, Bootähnliche Geräte und Futterboote sind an allen Vereinsgewässern des SFV verboten. Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist anstandslos Folge zu leisten.
Dateien
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