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Gewässer-Information
Adresse
Saale Camburg
07774
Camburg
8 km Saale von Wichmar über Camburg bis Stöben. Ca. 30 ha Wasserfläche
Status:
Offen
Angesehen:
68
Mehr Infos im Web (https:\\angeln-camburg.de\)
zuständiger Verein:
Camburger Anglerfreunde 1952 e.V.
An der Bastei 9B
07778
Tautenburg
Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet.
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
12,00 €
12,00 €
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Karpfen
Aal
Äsche
Barbe
Bachforelle
Wels
Zander
Barsch
Brasse
Plötze
Schleie
Hecht
Rotfeder
Döbel
Karte
Bilder
Saalebrücke in Camburg
Gewässerordnung
Gewässerordnung (aktualisiert November 2021) Es gelten grundsätzlich die jeweils aktuellen Bestimmungen des Thüringer Fischereigesetzes (ThürFischG) und der Thüringer Fischereiausführungsverordnung (ThürFischAVO). Darüber hinaus sind jedoch erweiterte Festlegungen für die Pachtstrecke der Camburger Anglerfreunde e. V. zu beachten. Mindestmaße und Schonzeiten: (abweichend von ThürFischAVO) Aal 60cm Bachforelle 30cm 01.Oktober - 31.März Barsch 25cm Hecht 60cm 01.Januar - 30.April Karpfen 40cm Schleie 30cm Zander 55cm 01.Januar - 31.Mai Vom 01. Januar bis 30. April besteht generelle Raubfisch-Schonzeit. In diesem Zeitraum ist das Montieren und Verwenden jeglicher Gerätschaften zum Raubfischfang (Kunstköder, Köderfische, Drillingshaken, Köderfischsenke, Flugangel) verboten! Fangmengen-Begrenzungen: Je Angeltag dürfen insgesamt nur 3 Fische der nachfolgenden Arten entnommen werden, davon jedoch höchstens 2 Aale oder 1 Hecht oder 1 Zander oder 2 Bachforellen oder 1 Äsche oder 2 Karpfen oder 3 Schleien. Ausrüstung: Neben den grundlegenden Utensilien zur waidgerechten Versorgung gefangener Fische, ist beim Angeln stets ein einsatzfähiger Unterfangkescher bereitzuhalten. Das Mitführen eines Gaffs am Gewässer ist verboten. Sperrzone: Das Wehr in Döbritschen ist beidseitig mit Fischwanderhilfen ausgestattet, in deren Bereich nicht geangelt werden darf. Es ist ein Mindestabstand von 30 m einzuhalten. Angelberechtigung: Ein Berechtigungsschein zum Angeln an unserem Pachtgewässer gilt nur im Zusammenhang mit einem gültigen Fischereischein. Der in Thüringen auch erhältliche Vierteljahresfischereischein (Touristen-Fischereischein) wird von uns nicht akzeptiert, da die Saale um Camburg aufgrund von Größe, Struktur und vorherrschendem Fischartenbestand für die Angelei ohne Sachkundenachweis ungeeignet ist. Verstöße gegen diese Bestimmungen und Festlegungen berechtigen/verpflichten die Fischereiaufsicht zum entschädigungslosen Entzug Ihrer Angelberechtigung! Allgemeine Hinweise Oberstes Gebot bei der Ausübung der Angelfischerei ist ein achtsamer und schonender Umgang mit der Natur- und Tierwelt. Der Fischfang hat grundsätzlich nach den Regeln der Waidgerechtigkeit zu erfolgen. Schädigende Einflüsse auf Gewässerökologie und Fischbestände sind zu vermeiden. Tugendhaftes und vorbildliches Verhalten am Gewässer sollte Grundprinzip eines jeden Anglers sein. Jegliche Verhaltensweisen, die dem öffentlichen Ansehen unseres Vereins und unserem wertvollen Hobby schaden, sind nach bestem Gewissen zu vermeiden. Waidgerechtigkeit: Es ist nicht waidgerecht, in teilweise dichteren Beständen oft untermaßiger Bachforellen gezielt mit Wurmködern auf diese zu angeln oder mit Drillingshaken in solchen Beständen herumzuharken. Drücken Sie gegebenenfalls mindestens die Widerhaken an! Besser entfernen Sie zwei Flunken des Drillings (Seitenschneider) oder verwenden Spinnköder, die mit Einzelhaken ausgestattet sind. Alternativen gibt es genug. Im Normalfall nehmen die Fische durch den Angelhaken dann keinen Schaden und können bedenkenlos wieder zurückgesetzt werden. Unterschätzt wird dagegen oft die Gefahr für den Fisch, die durch ungeschickte Anlandung und Handhabung entstehen kann. Schleimhautverletzungen fallen zunächst meist nicht weiter auf, können aber zu Infektionen, Verpilzungen und schließlich zum späteren Tod des Fisches führen. Deswegen gilt: Alle Fische, insbesondere Salmoniden, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, dürfen zum Enthaken prinzipiell nur mit nassen Händen ergriffen werden und sind unverzüglich so schonend wie nur möglich, achtsam und sanft dem Gewässer wieder zu übergeben. Im Idealfall liegt die Überlebensrate zurückgesetzter Fische bei nahezu 100%. Diese Tatsachen sind dem langjährig erfahrenen Angelfischer zwar schon längst bekannt, mittlerweile sogar aber auch durch wissenschaftliche Studien belegt. Entnehmen und Zurücksetzen: Die Entnahme von Fischen hat stets maßvoll zu erfolgen. Zum Verzehr angeeignete Fische sind ein hochwertiges, wertvolles Lebensmittel und auch als solches zu behandeln. Verstauen Sie das Fanggut nach dem ordnungsgemäßen Töten sorgfältig in geeigneten und ggf. gekühlten Behältnissen. Die tierschutzgerechte Verwendung eines Setzkeschers zum Frischhalten lebender Fische ist an der fließenden Saale kaum praktikabel und sollte möglichst vermieden werden. Die begehrte Hauptbeute an unserem Gewässer (Raubfische und Salmoniden) hat im Setzkescher sowieso nichts zu suchen und auch das Zurücksetzen gehälterter Fische ist prinzipiell verboten. Entgegen anderslautender Behauptungen ist es nicht verboten, entnahmefähige Fische mitunter auch wieder zurückzusetzen, weil es durchaus eine Reihe von vernünftigen Gründen dafür gibt. So hat es sich unter Camburger Anglern mittlerweile durchgesetzt, kapitale Fische in aller Regel zurückzusetzen. Zum einen schützt man sich zuverlässig vor eventuell erhöhten Schadstoff-Grenzwerten (alte Fische sind immer und in allen Gewässern mehr oder weniger mit Schadstoffen angereichert!) Zum anderen ist das Zurücksetzen kapitaler Fische nachweislich aus hegerischen Gründen äußerst sinnvoll, weil es zum Erhalt einer ausgewogenen Altersstruktur beiträgt und weil die kapitalen Tiere als Laichfische ein deutlich besseres Reproduktions-Potential haben. Das Gewässer hat letztlich eine insgesamt höhere Vielfalt und Ertragsfähigkeit. Hier eine grobe Empfehlung, ab welcher Größe nachfolgend genannte Fischarten aus der Saale besser schonend zurückgesetzt werden sollten: Aal > 80 cm, Äsche > 45 cm, Barsch > 35 cm, Bachforelle > 50 cm, Hecht > 80 cm, Schleie > 45 cm, Zander > 75 cm. Systematisches "Catch & Release" jedoch - also das Fangen & Freilassen von Fischen ohne die Absicht des Nahrungserwerbs - verstößt gegen das Tierschutzgesetz und ist somit verboten
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
Beschreibung
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Gewässerbeschreibung
Fangliste
Gewässerordnung
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