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Gewässer-Information
Adresse
Wupper
Rader Strasse (Streckenbeginn)
42477
Radevormwald
Wupper unterhalb der Wuppertalsperre bis zum Beyenburger Stausee dortige blaue Brücke!
Es darf ausschließlich mit der Fliegenrute mit Fliege gefischt werden, da es sich um ein Salmonidengewässer handelt.
Status:
Offen
Angesehen:
47092
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 3,5 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\)
zuständiger Verein:
Bergischer Fischerei-Verein 1889 e.V. Wuppertal
Kurvenstr. 5
42399
Wuppertal
Sperre
Von
Bis
Winterschonzeit
20.10.2024
15.04.2025
Verkaufspause
18.04.2021
18.04.2021
Winterpause
20.10.2020
15.04.2021
Winterpause
20.10.2021
15.04.2022
Winterpause
20.10.2022
14.04.2023
Wintzerschonzeit
20.10.2019
15.04.2020
Wintersperre
20.10.2023
15.04.2024
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
25,00 €
12,50 €
5,00 €
Pfand wird bei Abgabe der Fangrückmeldung auf Ihrem Paypal-Konto gutgeschrieben.
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Karpfen
Lachs
Nase
Brachse
Quappe
Aal
Äsche
Regenbogenforelle
Plötze
Flussbarsch
Hecht
Döbel
Bachforelle
Karte
Bilder
Gewässerordnung
Wupper zwischen dem Auslauf der Wuppertalsperre und dem Beyenburger Stausee ( Blaue Brücke ) gem. nebenstehendem Gewässerplan den Fischfang nach folgenden Bedingungen auszuüben: Alle nachstehenden Bestimmungen werden vom Gastangler durch den Kauf des Tagesscheines als rechtsverbindlich anerkannt. Zuwiderhandlung ziehen ggf. Strafanzeigen oder/und Fischereiverbot für die BFV- Gewässer nach sich. Ein gültiger Jahresfischereischein und ein Unterfangkescher sind am Gewässer mitzuführen. Das Fischen ist von Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. Das Fischen von Booten, Bootsstegen, Brücken und Bauwerken, sowie im Bereich des Bruthauses ist verboten! Die Ausübung der Watfischerei ist vom 1.1. bis 30. 04. des Jahres verboten! Angelgeräte: Nur Fliegenrute, Fliegenfischen mit einer Fliege, nur ohne Widerhaken. Schonzeiten und Mindestmaße: Siehe Jahresfischereischein NRW Mindestmaße: Schleie 25 cm , Seeforelle 50 cm, Saibling 30 cm Bach- und Regenbogenforelle: Entnahme ab 30 cm Fangmengenbegrenzung: 2 Salmoniden, gefangene untermassige Fische sind sofort schonend zurückzusetzen, wenn sie nicht mehr lebensfähig sind, zu zerschneiden und zu verfüttern. Hältern und Anfüttern sind verboten! Jeder Fisch der nicht zurückgesetzt wird, muss unmittelbar nach seinem Fang in die Fangstatistik eingetragen werden. Äsche, Lachs, Meerforelle, Elritzen und Quappen sind ganzjährig geschont! Die in NRW jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen bzgl. der Ausübung des Fischfanges, das Tier- und Artenschutzgesetzes sind zu beachten! Jegliche Haftung seitens des Fischereirechtsinhabers/-pächters ist ausgeschlossen. Auf andere Wassersportler ist im Sinne eines gedeihlichen Miteinanders am Gewässer gebührend Rücksicht zu nehmen. Zuständigen Kontrollorganen, sowie den Vorstandsmitgliedern des BFV sind auf Verlangen der Erlaubnisschein, der Jahresfischereischein, das Fischereigerät und der Fang zu Kontrollzwecken auszuhändigen. Ausgesprochenen Weisungen ist Folge zu leisten.
Dateien
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