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Gewässer-Information
Adresse
See Spelle-Venhaus
Waldstrasse
48480
Spelle-Venhaus
Der vom Anglersportverein Rheine e.V. angegepachtete See in Spelle Venhaus ist von Rheine aus über die B70 erreichbar. In Fahrtrichtung Lingen gesehen, befindet sich der See linksseitig, unmittelbar vor der Kanalbrücke. Das Gewässer wird begrenzt durch den Dortmund-Ems-Kanal und die Bundesstraße 70. Das Gewässer ist ebenfalls gut über den Radweg am Dortmund-Ems-Kanal erreichbar. Der See ist kein natürlich entstandenes Gewässer, sondern ein für unsere Region typisches, durch Sandabbau künstlich geschaffenes Gewässer. Durch den Sandabbau mit einem Saugbagger entstand ein sehr strukturreicher Untergrund. Der See ist 8 Hektar groß und zwischen 1 bis 20 Meter tief und geprägt durch glasklares, sauberes und sauerstoffreiches Wasser. Durch Renaturierungsmaßnahmen sind die Uferzonen des älteren Teils des Gewässers bis in 6 Meter Tiefe bereits komplett von verschiedensten Wasserpflanzen erobert worden.
Der Tagesschein erstreckt sich über 24 Stunden vom Zeitpunkt des angegebenen Angelbeginns
Status:
Offen
Angesehen:
21368
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 3,7 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\www.asv-rheine.de)
zuständiger Verein:
Anglersportverein Rheine e. V.
ASV Rheine e. V.
Gagelweg 7
48429
Rheine
Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet.
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
8,00 €
n.v.
2,00 €
Wochenende
n.v.
16,00 €
n.v.
2,00 €
Pfand wird bei Abgabe der Fangrückmeldung auf Ihrem Paypal-Konto gutgeschrieben.
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Karpfen
Hecht
Barsch
Regenbogenforelle
Seesaibling
Schleie
Rotauge
Rotfeder
Karte
Bilder
Traumhafter See mit gutem Fischbestand
Gewässerordnung
Gewässerordnung See Spelle-Venhaus des ASV Rheine e.V. Der Tagesschein erstreckt sich über 24 Stunden vom Zeitpunkt des angegebenen Angelbeginns. Voraussetzung für den Erwerb einer Tageserlaubniskarte (Gastkarte) ist der Besitz eines Fischereischeines und die Anerkennung der Bedingungen und die Kenntnis der gesetzlichen fischereilichen Bestimmungen. Die Tageserlaubniskarte berechtigt zum Fischfang für den See Spelle-Venhaus, Lingener Straße, 48480 Spelle. Parken ist auf dem Gelände möglich. Die Schranke ist mit einem Zahlenschloss gesichert. Den Zahlencode finden Sie unter Download. Unmittelbar nach der Durchfahrt ist die Schranke zu verschließen. Die Weitergabe des Zugangscode ist untersagt. Gestattet ist die Benutzung: a) von 2 Angelruten mit je einem Haken, davon jedoch nur eine Raubfischrute b) der Senke von 1x1m für den Köderfischfang, jedoch nicht vom 15.02. - 30.06. c) von höchstens 1kg Anfütterungsfutter d) dem Anglerschirm als Wetterschutz (Plane über dem Schirm als Seitenschutz gegen Wind und Regen) Fangbegrenzung: pro Tag dürfen höchsten 3 maßige Edelfische gefangen werden. Für maßige Rotaugen, Rotfedern und Barsche besteht eine Fangbegrenzung von 20 Stück pro Tag. Bei Erreichen einer dieser Grenzen ist das Angeln einzustellen. Die Anzahl gefangener Köderfische darf die Menge von 10 Stück nicht überschreiten. Hierbei kann von Absatz Mindestmaße Punkt e.) abgewichen werden. Mindestmaße: a.) Hecht: 50cm b.) Zander: 45cm c.) Karpfen: 35cm d.) Schleien: 25cm e.) Rotaugen /Rotfedern: 18cm f.) Aal: 50cm Für alle übrigen Fische gelten die gesetzlichen Mindestmaße. Nicht gestattet ist: Der Fang von Hechten und Zandern in der Zeit vom 01.02. bis 31.05. (in dieser Zeit darf nicht mit totem Köderfisch bzw. künstlichem Köder geangelt werden). Die Benutzung eines Setzkeschers. Das Angeln mit lebendem Köderfisch. Das Legen von Aalschnüren oder Reusen. Die Benutzung von Booten. Das Befahren mit Fahrzeugen aller Art (ausgenommen Fahrräder). Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilien. (Schirmüberwurf ist zur Nachtzeit erlaubt). Die Entfernung von Uferbewuchs und die Beschädigung von Böschungen. Der Verkauf oder Tausch von gefangenen Fischen. Pflicht ist: Verletzte untermaßige Fische zu töten und sofort zu beseitigen (vergraben, verscharren). Die Fangergebnisse nach Fischart, Stückzahl und Gewicht dem Verein zu melden. Den Anordnungen der Fischereiaufseher Folge zu leisten und alle Kontrollen zu gestatten. Den Angelplatz sauber zu halten und keinen Abfall zu hinterlassen. Der Erlaubnisscheininhaber erkennt mit dem Erwerb der Tageserlaubniskarte diese Bestimmungen an. Der Verein übernimmt keine Haftung bei Unglücksfällen und Schäden. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen erfolgt Anzeige bzw. Entzug und Sperrung des Erlaubnisscheines ohne Anspruch auf Erstattung der Gebühren.
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
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