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Gewässer-Information
Adresse
Fahrteich
Am Fahrteich 1
76646
Bruchsal-Büchenau
Der See mit einer Gesamtgröße von 24 ha befindet sich von Bruchsal-Büchenau in Richtung Karlsdorf-Neuthard auf der Kreisstrasse K3529 fahrend, kurz vor Neuthard auf der linken Seite. Das Vereinsheim "Seemuschel" mit Parkmöglichkeiten befindet sich am Nordufer.
Angelsee "Fahrteich" mit Fischerheim "Seemuschel"
Status:
Offen
Angesehen:
18540
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 3,8 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\www.av-buechenau.de)
zuständiger Verein:
Angelverein Büchenau-Bruchsal e.V.
Goethestr. 20
76694
Forst
Sperre
Von
Bis
Vereinsveranstaltung
22.04.2023
23.04.2023
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
11,90 €
n.v.
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Karpfen
Zander
Barsch
Brasse
Güster
Schleie
Hecht
Rotfeder
Nase
Weißfische
Aal
Rotauge
Karte
Bilder
Steilufer am See #HK#Fahrteich#HK#
Gewässerordnung
Fischereiordnung des Angelvereins Büchenau-Bruchsal 1963 e.V. 1.Hege und Pflege der Fischbestände. Selbstdisziplin, Natur- und Gewässerschutz sind Verpflichtung jedes einzelnen Anglers. Eine waidgerechte Behandlung der Kreatur ist als selbstverständlich anzusehen. Das persönliche Verhalten der Angler am Gewässer darf das Ansehen der Fischerei und des Vereins in der Öffentlichkeit nicht beeinträchtigen. 2.Die Ausübung des Angelns in den Gewässern des AV Büchenau ist nur mit gültigem Erlaubnisschein (AV Büchenau) und staatlichem Fischereischein gestattet. Der Fischer hat diese am Gewässer mit sich zu führen. 3.Der Erlaubnisschein berechtigt nicht zum betreten fremder oder verpachteter Grundstücke. Der Aufenthalt im Bereich der Kieswerke ist verboten. 4.Die Wege an den Gewässern dürfen nur zur Ausübung des Angelns befahren werden. Schranken, die von Anglern geöffnet werden, haben diese nach der Durchfahrt wieder zu schließen. 5.Bootsangeln ist nur mit einem Sondererlaubnisschein gestattet. Dieser ist beim Gewässerwart für beide Seen erhältlich. 6.Ein Bootsliegeplatz kann beim Gewässerwart beantragt werden. Voraussetzung ist ein Boot mit festem Rumpf. 7.Das Campieren und anlegen von Feuerstellen am See ist generell verboten. 8.Fische dürfen nur für den Eigenbedarf gefangen werden. 9.Jeder Angler darf gleichzeitig mit höchstens zwei Angelgeräten fischen. Diese müssen ständig beaufsichtigt werden. 10.Ein Angelgerät darf man nur mit einem Haken, einem System für toten Köderfisch, oder einem künstlichen Köder (z.B. Wobbler) versehen sein. 11.Unterfangkescher, Hakenlöser, Maßband und Messer sind bei der Fischereiausübung immer mitzuführen. 12.Gefangene untermaßige Fische müssen unverzüglich nach dem Fang mit nasser Hand vom Haken gelöst und schonend, wenn sie noch lebendsfähig sind, in das Gewässer zurückgesetzt werden. 13.Der Fischfang ist nur 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang, der Aal und Welsfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr gestattet. 14.Das Entfernen von Gewächsen darf nur in beschränktem Maße, in der Zeit vom 1.12. bis 28.02., unter Rücksprache mit dem Gewässerwart, durchgeführt werden. 15.Am See alte Allmend ist vom 1.10.-15.02. das Angeln im Schongebiet auf Raubfisch gestattet. 16.Es dürfen nur so viele Köderfische gefangen werden, wie für den unmittelbaren Eigenbedarf erforderlich sind. 17.Beim Angeln auf Hecht ist ein entsprechend biss sicheres Vorfach zu verwenden 17a.In der Zeit vom 15.02.- 15.05. ist das Angeln mit Köderfisch und Kunstköder generell verboten. 18.Beim Angeln auf Friedfische dürfen keine Doppelhaken oder Drillinge verwendet werden. 19.Gefangene Fische dürfen im Setzkescher gehältert werden, wenn dieser mind. 3,5 m lang ist und einen Durchmesser von mind. 40 cm aufweist. Der Setzkescher muß auf mind. 2 m vollständig untergetaucht und ausgestreckt im Wasser liegen, wobei die Ringe aufgerichtet sein müssen. 20.Der Fang ist nach Fischart, Stückzahl, Länge und Gewicht laut Fangliste zu notieren. Die Fangergebnisse müssen am Jahresende in die ausgegebenen Fanglisten eingetragen werden. 21.Generell kann an allen Vereinsgewässern gefischt werden, bis auf die Ausnahmen: Werksgelände und deren Fördereinrichtungen- Schongebiete und Laichbecken(sind durch Schilder gekennzeichnet).- Nistplätze von Uferschwalben(Betreten verboten). 22.Zuwiderhandlung gegen diese Fischereiordnung oder die staatlichen Fischereigesetze werden als vereinsschädigendes Verhalten gewertet. Diese Fischereiordnung gemäß § 18 der Satzung des AV-Büchenau e.V. ersetzt ab 1. Januar 2013 die Fischereiordnung vom 1. Januar 2005. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften der Landesfischereiordnung Aktuelle Schonzeiten und Schonmaße für den See Fahrteich: Tierart Schonzeit Mindestmaß Aal Keine 40 cm Regenbogenforelle 01.10. bis 28.02. 25 cm Bachforelle 01.10. bis 28.02. 25 cm Hecht 15.02. bis 15.05. 50 cm Zander 01.04. bis 15.05. 45 cm Nase 15.03. bis 31.05. 35 cm Karpfen Keine 40 cm Schleien 15.05. bis 30.06. 30 cm Krebs ganzjährig Weißfische Keine 15 cm
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
Beschreibung
Datei
Fischereiordnung
Aktuelle Schonzeiten und Schonmaße
Fangliste See-Fahrteich
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Kommentare
Sterne
Spitzname
Kommentar
Angeltag
2
Ralf0206
schönes Gewässer leider wenig Fische
23.07.2021
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