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Gewässer-Information
Adresse
Forellensee - ASG Edesheim
zur Mühle 2
37154
Northeim / OT Edesheim
Unser Angelgewässer ist ein ca.65 Jahre alter Kiessee.Die Fläche beträgt ca.31ha, davon hat die ASG Edesheim 21ha gepachtet. Der See hat eine Tiefe bis etwa 26 Meter. Der See ist verkehrstechnisch gut zu erreichen. Über die Ausfahrt Northeim Nord A7 fahren Sie in Richtung Einbeck auf der B3 bis zur Ortschaft Edesheim. Auf der linken Seite sehen Sie unser gepflegtes Pachtgewässer.( Fahrzeit Abfahrt A7 bis Gewässer etwa 2 Minuten ) Die Angelplätze sind gut ausgebaut und leicht zu erreichen. Hier findet jeder sein Plätzchen. Der See ist bekannt für seinen natürlich gewachsenen Fischbestand und seine kapitalen Fänge. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf Ihren Besuch !
Status:
Offen
Angesehen:
30440
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 4 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\www.asg-edesheim.de)
zuständiger Verein:
ASG Edesheim-Leinetal 1994 e.V.
Buchenweg 26
37186
Moringen
Sperre
Von
Bis
Anangeln 2024
26.04.2024
28.04.2024
Sommerangeln 2024
12.07.2024
13.07.2024
Abangeln 2024
25.10.2024
26.10.2024
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
10,00 €
n.v.
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Karpfen
Zander
Rotauge
Saibling
Brachse
Wels
Hecht
Barsch
Regenbogenforelle
Plötze
Aal
Karte
Bilder
Gewässer der ASG Edesheim e.V.
Forellensee ASG-Edesheim
Forellensee ASG-Edesheim
ASG-Edesheim-Fangerfolge
ASG-Edesheim-Fangerfolge
ASG-Edesheim-Fangerfolge
ASG-Edesheim-Fangerfolge
ASG-Edesheim- Fangerfolge
ASG-Edesheim-Fangerfolge
ASG-Edesheim-Fangerfolge
Gewässerordnung
Der gültige staatliche Fischereinschein ist erforderlich. Das Fischen vom Boot aus ist verboten. Gestattet sind 2 Handangeln mit jeweils einem Köder. Nach dem Fang der vierten Forelle darf nur noch mit einer Angel auf Forelle weiter geangelt werden! Jede maßige Forelle ist sofort nach dem Fang waidgerecht zu töten. Die aufgeführten Mindestmaße, Artenschonzeiten und Fangbeschränkungen sind einzuhalten. Das Angeln auf Raubfische ist nur mit Stahlvorfach erlaubt. Beim Angeln auf Aal und Zander darf ohne Stahlvorfach,jedoch nur mit Einfachhaken geangelt werden.Das Angeln mit Kunstködern ( Blinker,Wobbler usw.)ist generell mit Stahlvorfach vorgeschrieben.Das Blinkern,sowie das Angeln mit Köderfischen sind während der Hechtschonzeit(01.02.-30.04.) verboten. Das Angeln auf Forelle/Barsch ist während der Raubfischschonzeit (1.Februar bis 30.April) mit folgenden Kunstködern erlaubt: Gulpwurm oder künstliche Bienenmade, Spoons und Spinner(Mepps Gr.0-2), Gummiköder bis 4cm. Diese Kunstköder sind mit Einzelhaken zu Führen, Drillingshaken sind während der Raubfischschonzeit grundsätzlich verboten ! Das Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken ist untersagt. Geräte zur waidgerechten Landung und Tötung der Fische sind mitzuführen. Alle Fische sind unmittelbar nach der in Besitznahme als Fangergebnis in die Rückmeldetabelle einzutragen und sofort nach Beendigung des Angeltages im Internet auf www.meineAngelkarte.de einzugeben. Jeder gehakte Fisch ist mit dem Unterfangkescher zu landen.Die Hälterung gefangener Fische ist untersagt! Den Aufsichtspersonen/Fischereiaufsehern ist unbedingt Folge zu leisten! Bei Zuwiderhandlung gegen die Auflagen und Bedingungen kann der Erlaubnisschein umittelbar entzogen werden. Die Beschädigung an Pflanzen im Bereich von Dämmen, Ufern und Böschungen ist zu unterlassen. Das Anlegen von Feuerstellen ist strengstens verboten. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen und evtl. gefundener Unrat zu beseitigen.Bei Nichtbeachtung wird Anzeige erstattet. Fische dürfen am Gewässer weder geschuppt, noch ausgenommen oder zurückgelassen werden. Alle Angelplätze sind solange verfügbar bis sie von einem Angler besetzt werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz kann nicht in Anspruch genommen werden. Das Angeln mit Netzen ist verboten.Die Senke ist für den Fang von Köderfischen erlaubt ( max 15 Stück). Die Verwendung des lebenden Köderfisches ist untersagt.Es ist untersagt Köderfische aus fremden Gewässern mitzubringen ! Schonmaß: !! Bitte auf das Entnahmefenster für Hecht und Zander achten !! Aal 40 cm, Forellen 28 cm, Karpfen 40 cm, Schleien 28 cm, Hechte 60 cm bis 100 cm, Zander 60 cm bis 100 cm, Wels 50 cm Stör / ganzjährig geschützt ! Schonzeit: Hecht vom 01.02.-30.04. Schonzeit: Zander vom 01.02.-31.05. Schonzeit: Schleien vom 01.05.-30.06. Für alle anderen Fische gelten die staatlichen Schonmaße;und Schonzeiten. Fangbeschränkungen Pro Tag gilt : 3 Aale, 2 Karpfen, 2 Schleien, 5 Salmoniden / Forelle / Saibling ( insgesamt am Tag ) 2 Hechte, 1 Zander, Für Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber persönlich. Das Betreten der Treppen und Pontons erfolgt auf eigene Gefahr.
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
Beschreibung
Datei
Gewässerordnung - ASG Edesheim.e.V.
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