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Gewässer-Information
Adresse
Teichanlage Saerbeck
48369
Die Teichanlage "Saerbeck" in 48369 Westladbergen Gem. Saerbeck liegt am der B475 in Flughafennähe.
Welsbestand! Boote sind verboten. Die Teichanlage "Saerbeck" hat ca. 3,5 Ha Wasserfläche und eine max. Tiefe von 2,5 Meter.Bittte Parkplätze benutzen! Parken auf den Dämmen ist verboten!Gefangene Welse und Graskarpfen sind dem Gewässer zu entnehmen und dürfen nicht zurückgesetzt werden.
Status:
GESPERRT
Angesehen:
15394
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 3,7 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\www.av-lengerich.de)
zuständiger Verein:
Angelverein Lengerich e.V.
Angelverein Lengerich e.V.
In der Wulfekuhle 16 a
49525
Lengerich
Sperre
Von
Bis
Treibjagt
19.10.2024
19.10.2024
Treibjagt
14.12.2024
14.12.2024
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
13,00 €
13,00 €
nein
Woche
n.v.
40,00 €
30,00 €
nein
Wochenende
n.v.
30,00 €
30,00 €
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Karpfen
Schleie
Zander
Weißfisch
Regenbogenforelle
Wels
Aal
Hecht
Barsch
Karte
Bilder
Gewässerordnung
Gewässerordnung 2020 1. Der Erlaubnisschein ist erst nach Unterschrift des Inhabers u. nach Unterschrift dieser Gewässerordnung gültig. 2. Es ist nicht gestattet, mehrere Erlaubnisscheine für eine Person mit der gleichen Gültigkeit zu lösen. 3. Die gesetzlichen Bestimmungen des Fischereischeins und des jeweiligen Bundeslandes sind zu beachten. Die Erlaubnis ist auf Verlangen Kontrollpersonen vorzuzeigen. 4. Die Gewässerordnung, der gültige Fischereischein und alle zum Ausdruck zur Verfügung gestellten Unterlagen sind Bestandteil des Erlaubnisscheins und müssen mitgeführt werden. 5. Der Erlaubnisschein wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Stempel und Unterschrift des Vereins gültig. 6. Bewusst falsche Angaben beim Erwerb und anschließender Nutzung des Erlaubnisscheins ziehen rechtliche Konsequenzen nach sich. 7. Verantwortlich für die Herausgabe des Erlaubnisscheins ist meineAngelkarte.de ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Teichanlagen Königsee in Tecklenburg und Saerbeck in Westladbergen. Es gelten die Bestimmungen des Landesfischereigesetzes NRW und die zusätzlichen Bestimmungen dieser Gewässerordnung! Erlaubte Geräte: 3 Angeln mit einem Haken, davon 2 Raubfischruten (Zwilling / Drilling zählen als 1 Haken), 1 Köderfischsenke. Angeln mit lebenden Köderfischen ist untersagt. Eisangeln ist nicht gestattet. Beim Angeln mit Kunstködern (Blinker, Spinner etc.) darf keine weitere Rute ausgelegt sein. Vom 15.02. bis 31.05. ist jegliches Raubfischangeln mit Köderfisch oder Kunstköder verboten. Boote / Bellyboote sind nicht erlaubt. Fangbeschränkungen: Pro Tag dürfen 3 Edelfische gefangen werden. Als Edelfisch gelten Hecht, Zander, Forelle, Karpfen, Schleie. Jedoch max. 2 Edelfische gleicher Sorte. Maximal 15 Weißfische. Die Tageskarte 00:00Uhr bis nächster Tag 12:00Uhr zählt als 1 Angeltag. Untermaßige Fische bzw. während der Schonzeit gefangene Fische sind sofort schonend zurückzusetzen; bei starker Verletzung sind diese zu töten und zu vergraben. Bei Erreichen der Fangbeschränkungen ist das Angeln sofort einzustellen. Schonzeiten und Mindestmaße: Fischart Schonzeit Mindestmaß Fischart Mindestmaß Hecht 15.02 – 31.05 50 cm Aal 50 cm Zander 15.02 – 31.05 45 cm Karpfen 35 cm Forelle 20.10 – 15.03 25 cm Schleie 30 cm Gefangene Graskarpfen und Welse sind dem Gewässer zu entnehmen und dürfen nicht zurückgesetzt oder in andere Gewässer eingesetzt werden! Parkplätze sind zu benutzen. Auf und neben der Königstraße darf nicht geparkt werden. Der Mitteldamm am Königsee ist für Spaziergänger freizuhalten. Dämme und Ufer dürfen nicht befahren werden. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen kann die Gastkarte ersatzlos eingezogen werden. Den Anweisungen von Fischereiaufsehern und Gewässerwarten ist Folge zu leisten. Mit der Unterschrift wird der Besitz eines gültigen Fischereischeins bestätigt sowie die Auflagen der Gastkarte anerkannt.
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
Beschreibung
Datei
Gewässerordnung 2014
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