zurück zum Gewässerauswahl
Gewässer-Information
Adresse
Teichanlage Königssee
Königsstrasse
49545
Tecklenburg
Die Teichanlage "Königssee" in 49545 Tecklenburg liegt im Außenbereich von Tecklenburg an der Königstrasse / Wolfsmühlenweg (nähe Campingplatz)
Die drei Teiche haben ca. 3 Ha Wasserfläche und eine max. Tiefe ca. 2,5 Meter (Großer Teich)Das Parken auf und neben der Königstraße ist nicht erlaubt und der Mitteldamm muss für Spaziergänger freihalten werden !
Status:
Offen
Angesehen:
14000
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 3,7 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\www.av-lengerich.de)
zuständiger Verein:
Angelverein Lengerich e.V.
Angelverein Lengerich e.V.
In der Wulfekuhle 16 a
49525
Lengerich
Sperre
Von
Bis
Wolfsmühlenteich Vereinsintern
08.04.2023
08.04.2023
Wolfsmühlenteich Vereinsintern
12.04.2023
16.04.2023
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
13,00 €
13,00 €
nein
Woche
n.v.
40,00 €
35,00 €
nein
Monat
n.v.
50,00 €
n.v.
nein
Jahr
n.v.
100,00 €
n.v.
nein
Wochenende
n.v.
30,00 €
30,00 €
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Forelle
Schleie
Zander
Weißfisch
Barsch
Karpfen
Aal
Hecht
Rotauge
Rotfeder
Karte
Bilder
Königssee 3
Königssee 4
Königssee 1
Gewässerordnung
Gewässerordnung 2020 1. Der Erlaubnisschein ist erst nach Unterschrift des Inhabers u. nach Unterschrift dieser Gewässerordnung gültig. 2. Es ist nicht gestattet, mehrere Erlaubnisscheine für eine Person mit der gleichen Gültigkeit zu lösen. 3. Die gesetzlichen Bestimmungen des Fischereischeins und des jeweiligen Bundeslandes sind zu beachten. Die Erlaubnis ist auf Verlangen Kontrollpersonen vorzuzeigen. 4. Die Gewässerordnung, der gültige Fischereischein und alle zum Ausdruck zur Verfügung gestellten Unterlagen sind Bestandteil des Erlaubnisscheins und müssen mitgeführt werden. 5. Der Erlaubnisschein wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Stempel und Unterschrift des Vereins gültig. 6. Bewusst falsche Angaben beim Erwerb und anschließender Nutzung des Erlaubnisscheins ziehen rechtliche Konsequenzen nach sich. 7. Verantwortlich für die Herausgabe des Erlaubnisscheins ist meineAngelkarte.de ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Teichanlagen Königsee in Tecklenburg und Saerbeck in Westladbergen. Es gelten die Bestimmungen des Landesfischereigesetzes NRW und die zusätzlichen Bestimmungen dieser Gewässerordnung! Erlaubte Geräte: 3 Angeln mit einem Haken, davon 2 Raubfischruten (Zwilling / Drilling zählen als 1 Haken), 1 Köderfischsenke. Angeln mit lebenden Köderfischen ist untersagt. Eisangeln ist nicht gestattet. Beim Angeln mit Kunstködern (Blinker, Spinner etc.) darf keine weitere Rute ausgelegt sein. Vom 15.02. bis 31.05. ist jegliches Raubfischangelnmit Köderfisch oder Kunstköder verboten. Boote / Bellyboote sind nicht erlaubt. Fangbeschränkungen: Pro Tag dürfen 3 Edelfische gefangen werden. Als Edelfisch gelten Hecht, Zander, Forelle, Karpfen, Schleie. Jedoch max. 2 Edelfische gleicher Sorte. Maximal 15 Weißfische. Die Tageskarte 00:00Uhr bis nächster Tag 12:00Uhr zählt als 1 Angeltag. Untermaßige Fische bzw. während der Schonzeit gefangene Fische sind sofort schonend zurückzusetzen; bei starker Verletzung sind diese zu töten und zu vergraben. Bei Erreichen der Fangbeschränkungen ist das Angeln sofort einzustellen. Schonzeiten und Mindestmaße: Fischart Schonzeit Mindestmaß Fischart Mindestmaß Hecht 15.02 – 31.05 50 cm Aal 50 cm Zander 15.02 – 31.05 45 cm Karpfen 35 cm Forelle 20.10 – 15.03 25 cm Schleie 30 cm Gefangene Graskarpfen und Welse sind dem Gewässer zu entnehmen und dürfen nicht zurückgesetzt oder in andere Gewässer eingesetzt werden! Parkplätze sind zu benutzen. Auf und neben der Königstraße darf nicht geparkt werden. Der Mitteldamm am Königsee ist für Spaziergänger freizuhalten. Dämme und Ufer dürfen nicht befahren werden. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen kann die Gastkarte ersatzlos eingezogen werden. Den Anweisungen von Fischereiaufsehern und Gewässerwarten ist Folge zu leisten. Mit der Unterschrift wird der Besitz eines gültigen Fischereischeins bestätigt sowie die Auflagen der Gastkarte anerkannt.
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
Beschreibung
Datei
Gewässerordnung 2014
--
Kommentare
Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.
--
zurück zum Gewässerauswahl