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Gewässer-Information
Adresse
Oberes Wasser Donau
Längestraße 1
78166
Donaueschingen-Neudingen
Der über 2000 m lange Donauabschnitt im Schwarzwald-Baar-Kreis bei Donaueschingen ist leicht über A81 und Bundesstrassen zu erreichen. Er beginnt an der Gemarkungsgrenze DS-Pfohren/DS-Neudingen und endet an der neuen Donaubrücke in DS-Neudingen. Zusätzlich gehören 150 m des Mühlenkanals dazu. Die Fischereigrenzen sind auf beiden Uferseiten durch Metalltafeln markiert. Durch ein Wehr wird die Donau leicht angestaut und besonders im unteren Teil zu einem langsam fliessenden Gewässer. Die junge Donau ist ca. 5 km unterhalb ihrer Quelle und den beiden Quellflüssen zwischen 18 bis 25 m breit und bis zu 3 m tief.
Wichtig: absolutes Wiesenfahrverbot - wiederholte Kontrollen von Ortspolizei u.a. können teuer werden. Hinweisschilder sind zu beachten. Wo: Oberlauf der Donau, Gemarkung Neudingen.
Status:
Offen
Angesehen:
40403
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 3,4 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\www.anglergesellschaft-villingen.de)
zuständiger Verein:
Anglergesellschaft Villingen e.V.
Geschäftsstelle
Arnikaweg 11
78048
VS-Villingen
Sperre
Von
Bis
Vereinsfest Tag der Donau 2025
13.09.2025
14.09.2025
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
10,00 €
10,00 €
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Karpfen
Rotauge
Barbe
Regenbogenforelle
Brachse
Schleie
Äsche
Döbel
Bachforelle
Quappe
Hecht
Rotfeder
Nase
Bachsaibling
Flussbarsch
Karte
Bilder
Neue Neudinger Donaubrücke. Sie ist die untere Grenze des Tageskartengewässers Obere Donau
Typischer Flussabschnitt, im Hintergrund der Wartenberg
Die VSG dürfen vom 15.4 bis 15.7 nicht betreten werden
Gewässerordnung
Gewässerordnung Tageskarten: Gefischt werden darf am Oberen Wasser mit 2 Angelruten, jedoch nur mit einer Rute auf Raubfisch. Der Tageshöchstfang bei Salmoniden (Forellen und Äschen) ist auf vier Stück festgelegt. Untermaßige oder geschonte Fische sind stets fischgerecht vom Haken zu lösen und schonend zurückzusetzen. Das Blinkern und Spinnfischen ist in der Zeit vom 15.02. bis 15.05 verboten. Beim Anfüttern dürfen nur Produkte auf pflanzlicher Basis verwendet werden. Produkte mit tierischen Anteilen z.Bsp. wie bei Hunde- oder Katzenfutter oder Futter mit chemischen Zusätzen sind verboten. Anfüttern ist nur am jeweiligen Angeltag erlaubt. Das Befahren jeglicher Wiesen abseits der ausgewiesenen landwirtschaftlichen Fahrwege ist ganzjährig untersagt. Es drohen neuerlich empfindliche Strafen durch die Polizei und unsere Kontrolleure sind angewiesen die Angelkarte umgehend zu entziehen. Die Angelplätze sind sauber zu halten. Das gesamte Donautal des Abschnittes ist als europäisches FFH Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Es gilt hier ein absolutes Grill-, Lager- und Feuerverbot. Die mit neuen Tafeln ausgewiesenen Vogelschutzsperrgebiete dürfen in der Zeit vom 15.4 bis 15.7. nicht betreten werden. Die gesetzlichen Bestimmungen der Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg (LFischVO) sind einzuhalten. Fu¨r das Gewässer hat der Verein ein absolutes Nachtangelverbot ausgesprochen 1 Stunde nach Sonnenuntergang und 1 Stunde vor Sonnenaufgang darf nicht weiter gefischt werden. Eine Ausnahme bildet das Fischen auf Aal, dieser darf bis Mitternacht befischt werden. Mit der notwendigen Unterschrift auf der Tageskarte erkennt der Gast alle Bedingungen der Gewässerordnung wie auch Schonmaße und Schonzeiten verbindlich an. Jegliche Zuwiderhandlungen führen zum Entzug der Erlaubniskarte und der Angler wird von uns für erneute Tageskarten gesperrt. Alle Mitglieder der AGV und die offiziellen Kontrollorgane sind berechtigt Kontrollen durchzuführen. Wir bitten alle Tagesgäste eine Fangstatistik mit Stückzahl und Gewicht abzugeben. Bitte auch bei einer Nullmeldung. Mail an: statistik@anglergesellschaft-villingen.de Jegliche Fischfänge sind uns wichtig um eine sinnvolle Bewirtschaftung im Rahmen unseres Hegeauftrages sicherzustellen. Schonmaße und Schonzeiten: siehe Landesfischereiverband Baden-Württemberg evtuell abweichend von den Schonbestimmungen in Baden-Württemberg vom 20.3.2010 gelten folgende Vereinsschonzeiten und Mindestmaße ab 2024 Bachforelle: Mindestmaß 30 cm, Schonzeit vom 01. Oktober bis 28.Februar Regenbogenforelle: Mindestmaß 30 cm, Schonzeit vom 01. Oktober bis 28.Februar Aal: Mindestmaß 40 cm Unbedingtes ENTNAHMEGEBOT: für Wels und Signalkrebs. Bitte Meldung abgeben an kontakt@anglergesellschaft-villingen.de
Dateien
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