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Gewässer-Information
Adresse
Schwarzbach
66482
Zweibrücken
..
Status:
Offen
Angesehen:
9252
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 4,2 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\www.asvzweibruecken.de)
zuständiger Verein:
ASV Zweibrücken
Lappstraße 75
66482
Zweibrücken
Sperre
Von
Bis
Fischbesatz
12.06.2021
25.06.2021
Winterpause
15.10.2020
15.03.2021
Fischbesatz
30.05.2023
12.06.2023
Fischbesatz
18.06.2022
03.07.2022
Fischbesatz
29.04.2023
13.05.2023
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
12,00 €
n.v.
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Karpfen
Rotauge
Rotfeder
Döbel
Bachforelle
Aal
Äsche
Barbe
Nase
Bachsaibling
Hecht
Barsch
Brasse
Regenbogenforelle
Flussbarsch
Karte
Bilder
Dieses Bild zeigt einen kleinen Teil unserer Pachtstrecke im Winter.
Gewässerordnung
Das befischen ist mit folgenden Geräten 1 Handangel mit Einfachhaken auf Friedfisch, oder 1 Handangel mit Mehrfachhaken für Hecht oder Zander erlaubt. Das befischen mit Lebendem Köderfisch ist verboten. Die Fanggeräte dürfen vom Erlaubnisscheininhaber nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden. Besondere Bedingungen: Fischen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang Aalfang bis 24 Uhr erlaubt. Fangmenge: 2,5 kg Fisch, davon 1 Hecht oder Zander. Schonzeit für Friedfische, ges. Bestimmungen. Hecht und Zander vom 1.02. bis 01.05. gesperrt. Jeder gefangene maßige Fisch ist sofort auf der Fangliste einzutragen. Die Fangliste sind innerhalb 3 Tagen bei der Stelle abzugeben,bei der die Erlaubnis erteilt wurde. Bei nichteinhaltung der Frist, wird keine weitere Angelerlaubnis mehr erteilt. Der Berechtigte behält sich vor, den Erlaubnisschein im Falle einer Zuwiederhandlung gegen dessen Bestimmungen zurückzufordern. Die Verwendung von Fahrzeugen und Geräten die im Erlaubnisschein nicht aufgeführt sind, wird gemäß §62 Abs. 1 Nr.10 des Ladesfischereigesetzes vom 09.Dez 1974 (GVBI,S.601,BS793-1) in der jeweils geltenden Fassung als Ordnungswirdrigkeit geandet. Das Fischen unterhalb der Wehranlage ist verboten!!!! Erst am ende der Mauer darf wieder Gefischt werden!!!!
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
Beschreibung
Datei
Gewässerkarte
Mindestmaße und Schonzeiten
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Kommentare
Sterne
Spitzname
Kommentar
Angeltag
4
Christoph_
Leider sehr hängerträchtig, sowohl über- als auch unter Wasser. ;-)
09.05.2021
3
JohannesT
Schönes Gewässer mit klarem, sauberem Wasser. Allerdings hatten wir zu zweit keinerlei Fangerfolg. Lediglich eine kleine Quappe konnten wir erspähen. Von Fischen war bei uns keine Spur.
08.04.2021
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