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Gewässer-Information
Adresse
Schwarzbach
66482
Zweibrücken
..
Status:
Offen
Angesehen:
11416
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 4,2 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\www.asvzweibruecken.de)
zuständiger Verein:
ASV Zweibrücken
Pennsylvaniastraße 18
66482
Zweibrücken
Sperre
Von
Bis
Wintersperre
15.10.2024
16.03.2025
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
15,00 €
n.v.
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Karpfen
Rotauge
Rotfeder
Döbel
Bachforelle
Aal
Äsche
Barbe
Nase
Bachsaibling
Hecht
Barsch
Brasse
Regenbogenforelle
Flussbarsch
Karte
Bilder
Dieses Bild zeigt einen kleinen Teil unserer Pachtstrecke im Winter.
Gewässerordnung
Das befischen ist mit folgenden Geräten 1 Handangel mit Einfachhaken auf Friedfisch, oder 1 Handangel mit Mehrfachhaken für Hecht oder Zander erlaubt. Das befischen mit Lebendem Köderfisch ist verboten. Die Fanggeräte dürfen vom Erlaubnisscheininhaber nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden. Besondere Bedingungen: Fischen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang Aalfang bis 24 Uhr erlaubt. Fangmenge: 2,5 kg Fisch, davon 1 Hecht oder Zander. Schonzeit für Friedfische, ges. Bestimmungen. Hecht und Zander vom 1.02. bis 01.05. gesperrt. Jeder gefangene maßige Fisch ist sofort auf der Fangliste einzutragen. Die Fangliste sind innerhalb 3 Tagen bei der Stelle abzugeben,bei der die Erlaubnis erteilt wurde. Bei nichteinhaltung der Frist, wird keine weitere Angelerlaubnis mehr erteilt. Der Berechtigte behält sich vor, den Erlaubnisschein im Falle einer Zuwiederhandlung gegen dessen Bestimmungen zurückzufordern. Die Verwendung von Fahrzeugen und Geräten die im Erlaubnisschein nicht aufgeführt sind, wird gemäß §62 Abs. 1 Nr.10 des Ladesfischereigesetzes vom 09.Dez 1974 (GVBI,S.601,BS793-1) in der jeweils geltenden Fassung als Ordnungswirdrigkeit geandet. Das Fischen unterhalb der Wehranlage ist verboten!!!! Erst am ende der Mauer darf wieder Gefischt werden!!!!
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
Beschreibung
Datei
Gewässerkarte
Mindestmaße und Schonzeiten
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Kommentare
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