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Gewässer-Information
Adresse
Saale-Pachtstrecke
B88
07778
Dorndorf-Steudnitz
Saale bei Dorndorf-Steudnitz von Einlauf Erdengraben bis Einlauf Feldbach in Wichmar
Saale
Status:
Offen
Angesehen:
8103
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 4,7 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\www.schoppenteich.de/saale.php)
zuständiger Verein:
SFV Schoppenteich e.V.
Töpfergasse 6
07778
Dorndorf-Steudnitz
Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet.
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
9,00 €
n.v.
5,00 €
Pfand wird bei Abgabe der Fangrückmeldung auf Ihrem Paypal-Konto gutgeschrieben.
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Forelle
Weißfisch
Barsch
Döbel
Plötze
Karpfen
Rotauge
Rotfeder
Regenbogenforelle
Weißfische
Wels
Waller
Barbe
Bachforelle
Flussbarsch
Aal
Salmoniden
Brasse
Brachse
Grundel
Hecht
Karte
Bilder
Saale mit Schlossblick
Karl-Alexander-Brücke
Saale am Abend
Unter dem Wehr
Gewässerordnung
Gewässerordnung des SFV Schoppenteich e.V. Allgemeine Regeln • Es gelten generell die Bestimmungen des Thüringer Fischereigesetzes (ThürFischG) sowie der Thüringer Fischereiausführungsverordnung (ThürFischAVO) in der jeweils aktuellen Fassung • Der Fischereischein, die Berechtigungskarte und die Fangliste sind mitzuführen (online gekaufte Karten sind auszudrucken) • Vereinsmitglieder haben außerdem ihren Mitgliedsausweis mitzuführen • Der Vierteljahres-Fischereischein wird bei uns nicht zum Erwerb einer Berechtigungskarte anerkannt • Das Hältern von Salmoniden (Forellen) ist verboten • Das Hältern von Köderfischen ist verboten • Das Hältern zwecks Austausch / Verkauf der Fische ist verboten • Für Jugendliche mit Jugendfischereischein ist das Hältern grundsätzlich verboten • Gehälterte Fische dürfen nicht ins Gewässer zurückgesetzt werden • Alle nicht zurückgesetzten Fische (auch Köderfische) sind umgehend in die Fangliste einzutragen • Fangbegrenzung für Aal max. 2 Stück pro Angeltag • Gebietsfremde Arten / Alien-Arten müssen entnommen werden, sofern Schonzeit/Mindestmaß nicht entgegen spricht (z.B. Regenbogenforelle immer, Wels hat Mindestmaß) • Transport lebender Fische nur mit Sachkundenachweis erlaubt (also nur tote Fische mit heimnehmen) • Die Fangliste ist am Ende der Angelberechtigung ausgefüllt zurückzugeben, auch Schneidertage ohne Fangerfolg sind einzutragen. Rückgabemöglichkeiten: Vereins-Briefkasten an der Alten Schule, Schulplatz 1, 07774 Dornburg-Camburg oder per Post (siehe Impressum) oder per Kontaktformular (Homepage) oder als Scan per E-Mail an kontakt@schoppentech.de • Absolutes Angelverbot im Bereich der Schonstrecke von Betonbrücke B88 bis Fußgängerbrücke Wiesenweg Erlaubte Fanggeräte • Erlaubt sind 2 Friedfischangeln mit je 1 Einzelhaken • ... oder 1 Friedfischangel und 1 Raubfischangel mit totem Köderfisch • ... oder 1 Spinnangel mit bis zu 3 Einfach-, Doppel-, oder Drillingshaken • ... oder 1 Fliegenrute mit künstlicher Fliege, Nymphe oder Streamer • ... oder eine Senke max. 1,2m x 1,2m und Maschenweite mind. 14mm (gilt als Friedfischangel) • Toter Köderfisch am System (Drakovitch, etc.) gilt als Spinnangel • In der Zeit vom 15.02. bis 30.04. ist der Gebrauch von Kunstködern verboten, Fliegenrute ist ab 01.04. erlaubt • Kescher und Lösegerät (Hakenlöser, Schere, ...) sowie Längenmessgerät (Zollstock, ...) sind mitzuführen • Es ist für den Zielfisch entsprechend dimensioniertes Angelgerät / -material mitzuführen Verhalten am Angelplatz • Der Angelplatz ist in ordentlichem & sauberen Zustand zu hinterlassen; vorgefundener Unrat ist mitzunehmen • Jeder Angler soll sich so verhalten, dass kein Anderer durch ihn gestört wird (z.B. Lärmbelästigung) • Für eventuelle Ufer- oder Flurschäden haftet der Angler • Die Gebote bezüglich Umwelt- & Naturschutz müssen eingehalten werden, dazu gehört auch: o Müll liegen lassen ist gemäß ThürNatG und ThürAGKrWG (ehemals ThürAbfG) verboten, Bußgeld 10€ - 2.500€ pro Person o nicht vom Boden getrennte Lagerfeuer sind nur an den Feuerstellen erlaubt und nur bei Waldbrandstufe kleiner 3, Verbot gemäß ThürWaldG, Bußgeld 50€ - 2.500€ pro Person o Das Befahren/Betreten der Gelegezone (bewachsener Uferbereich) ist gemäß ThürFischAVO verboten, das gilt besonders für Wassertouristen und Badegäste. Das Anlegen ist für Boots- oder Kanufahrer ausschließlich an gekennzeichneten Bootsausstiegstellen gestattet, Bußgeld von 100€ - 1.000€ pro Person • Jeder Angler ist angehalten, unter Wahrung der eigenen Sicherheit, bei Verstößen gegen die Bestimmungen und/oder Verhaltensregeln vor Ort erzieherisch einzugreifen, oder die Fischereiaufsicht bzw. Polizei zu benachrichtigen Weitere Informationen finden Sie unter https://www.schoppenteich.de/gewaesserordnung.php
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
Beschreibung
Datei
Fangliste
Gewässerordnung
Schonzeiten-Mindestmaße
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Kommentare
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