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Gewässer-Information
Adresse
Saar
ab Staustufe Rehlingen ca. 4 Km Stromabwärts
66701
Beckingen
Von Strom Kilometer 54,1 (Unterhalb Staustufe Rehlingen) bis Strom Kilometer 50,1 (ca.500m stromabwärts der Niedmündung)darf beidseitig geangelt werdenAn der Staustufe Rehlingen gilt:- Auf der Beckinger Seite ab Bachmündung.- Auf der Rehlinger Seite ab Ende Kaimauer der StaustufeBestimmungen:Tages-, Monats- und Jahreskarten erhältlich. Angelsaison: ganzjährig.
Beckinger Strecke ab Staustufe Rehlingen bis 500 m stromabwärts der Niedmündung Strom Km 50,1 bis 54,1
Status:
Offen
Angesehen:
12500
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 4,1 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\www.asv-beckingen.com)
zuständiger Verein:
ASV Beckingen e.V.
kleiner Neuwieserweg 4
66701
Beckingen
Sperre
Von
Bis
Veranstaltung
12.06.2022
12.06.2022
Veranstaltung
25.09.2022
25.09.2022
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
5,00 €
n.v.
nein
Monat
n.v.
20,00 €
n.v.
nein
Jahr
n.v.
50,00 €
n.v.
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Karpfen
Zander
Barsch
Döbel
Plötze
Wels
Hecht
Barbe
Rapfen
Weißfische
Schleie
Rotauge
Brasse
Aland
Grundel
Aal
Karte
Bilder
Gewässerordnung
Bestimmungen: 1.) Die Saar-Uferwege (Leinpfad) dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden 2.) Es darf nur mit 2 Ruten pro Angler geangelt werden 3.) Das Saarländische Fischereigesetz sowie die Landesfischereiordnung sind zwingend einzuhalten 4.) Der Angelplatz ist grundsätzlich sauber zu hinterlassen, auch wenn bereits Müll vor Ort liegt. 5.) Die Mindestgröße für Setzkescher beträgt: Länge 3,50m, Durchmesser 50 cm über die gesamte Länge 6.) Das Angeln vom Boot ist untersagt! Mindestmaße: Hecht 50cm / Zander 45cm / Barbe 40cm / Karpfen 35cm / Schleie 25cm / Nase 35cm / Bachforelle 25cm Schonzeiten: Während der Frühjahrsschonzeit vom 15.Februar bis zum 31.Mai ist JEGLICHER RAUBFISCHFANG verboten!!! Ansonten gelten die Schonzeiten des Saarländischen Fischereigesetzes bzw.der Landesfischereiordnung! Aal ist ganzjährig geschützt!!! Fangbegrenzung: Jeder Angler darf pro Tag folgende Fischmengen entnehmen: 1 Hecht oder 1 Zander oder 1 Karpfen oder 2 Schleien oder 3 Forellen oder 3 kg Weißfisch das entfernen von Ufer bewuchs jeglicher Art ist strengstens untersagt das Angeln im Bereich der Staustufe bis ende Kaimauer ist Verboten!!
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
Beschreibung
Datei
Saarländisches Fischereigesetz
Landesfischereiverordnung
Setzkescherverordnung
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