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Gewässer-Information
Adresse
Erlichseen
68794
Oberhausen-Rheinhausen
4 Seen der insgesamt aus 8 Seen bestehenden Erlichseen. Die Gesamtfläche liegt bei ca. 80ha
Status:
Offen
Angesehen:
15840
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 3,3 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (https://www.asv1935.de)
zuständiger Verein:
IG-Erlichseen
ASV 1935/ASV Neptun
Kolpingstr. 38
68794
Oberhausen-Rheinhausen
Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet.
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
20,00 €
20,00 €
10,00 €
Woche
n.v.
80,00 €
80,00 €
10,00 €
Wochenende
n.v.
n.v.
n.v.
nein
Pfand wird bei Abgabe der Fangrückmeldung auf Ihrem Paypal-Konto gutgeschrieben.
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Karpfen
Zander
Rotauge
Barsch
Brachse
Schleie
Hecht
Waller
Rotfeder
Güster
Aal
Karte
Bilder
Die Seen
Die Seen
Die Seen
Die Seen
Gewässerordnung
Als Gesetzesgrundlage gilt das Fischereigesetz Baden-Württemberg und die entsprechende Durchführungsverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum des Landes Baden-Württemberg (siehe Anlage). Gefischt werden darf in vier verschiedenen Seen analog der beigefügten Anlage für Gastangler. Weitere Bestimmungen: Diese Angelkarte berechtigt zum Angeln mit zwei Handangeln in den oben genannten Gewässern mit Ausnahme der laut beigefügten Anlage gestrichenen Gewässer. Die Berechtigung ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Jahresfischereischein. Das Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt und beschränkt auf eine Wurfweite von 60m. Das Befahren des Gewässers mit Booten und Geräten jeglicher Art ist verboten. Der Inhaber ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen über die Fischerei zu beachten. Insbesondere dürfen beim Fischen übrig gebliebene Köderfische nicht in die Gewässer eingesetzt werden. Catch & Release ist strengstens verboten und wird entsprechend geahndet. Die Angelkarte ist beim Angeln stets mitzuführen und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Anfahrt mit dem PKW ist die Angelkarte sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Vorbehaltlich gesetzlicher Bestrafung ist das Aufsichtpersonal angehalten, bei Verstößen gegen vorgenannte Bestimmungen oder Sonderregelungen die Angelkarte einzuziehen. Über den endgültigen Einzug entscheidet die IG-Erlichseen. Weitergehende Einschränkungen und Bestimmungen behält sich die IG-Erlichseen jederzeit vor.
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
Beschreibung
Datei
Landesfischerei-Verordnung Baden-Württemberg
Gewässerkarte mit Ruhezonen und Fahrwegen
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Kommentare
Sterne
Spitzname
Kommentar
Angeltag
2
Steinorth1
Schwierig guten Zugang zu finden.
26.06.2021
5
PoserJoachim
kein Glück beim Angeln
08.06.2021
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