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Gewässer-Information
Adresse
Keßpfuhlsteich
an der L763
34388
Trendelburg/ Gottsbüren
außerhalb des Ortes Gottsbüren gelegen
flaches Gewässer mit max. 2 Metern Tiefe
Status:
Offen
Angesehen:
9318
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 4,7 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\)
zuständiger Verein:
ASV Gottsbüren
Leimdiek 4
34388
Trendelburg
Sperre
Von
Bis
Winterpause
15.10.2023
15.04.2024
Winterpause
15.10.2024
15.04.2025
Interne Nutzung
01.01.2024
01.05.2024
Winterpause
15.10.2024
01.05.2025
Winterpause
15.10.2025
01.05.2026
Winterpause
15.10.2026
01.05.2027
Winterpause
15.10.2027
01.05.2028
Winterpause
15.10.2028
01.05.2029
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
13,00 €
10,00 €
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Forelle
Schleie
Rotauge
Karausche
Plötze
Karpfen
Aal
Rotfeder
Graskarpfen
Weißfische
Karte
Bilder
Gewaesser
Gewässerordnung
ASV Gottsbüren e.V. Fischereierlaubnisschein Dieser Erlaubnisschein ist nicht übertragbar und gilt nur mit gültigem Jahresfischereischein Herr/ Frau Straße PLZ/ Ort wird hiermit die Erlaubnis erteilt den Fischfang mit 2 Handangeln am Keßpfuhlteich Gottsbüren auszuüben. Schonmaße: Forelle 28 cm Karpfen 40 cm Schleie 26 cm Rotfeder 20 cm Aal 50 cm Entnahmefenster: Karpfen ab einer Länge von 70 cm sind schonend zurückzusetzen! Erlaubter Tageshöchstfang: Pro Tag nicht mehr als 4 Edelfische, davon maximal 2 Karpfen. Begrenzung für Weißfische: maximal 3 kg pro Angeltag. Die Gebühr für den Erlaubnisschein beträgt 10 Euro. 1) Die Angelplätze sind sauber zu halten und Beschädigungen des Ufers zu vermeiden. 2) Untermaßige Fische müssen umgehend schonend zurückgesetzt werden. 3) Für Unfälle und Diebstahl wird keine Haftung übernommen. 4) Die Ausweispapiere sind Vereinsmitgliedern und der Polizei auf Verlangen vorzuzeigen. 5) Eine Kontrolle des Fangs kann ebenso verlangt werden. 6) Die Erlaubnis gilt von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang 7) Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen verliert der Erlaubnisschein seine Gültigkeit und der Angler kann im Rahmen des Hausrechts des Gewässers verwiesen werden. Außerdem kann dem Betreffenden die nochmalige Ausgabe eines Erlaubnisscheins verweigert werden. 8) Der Schein gilt als Fangstatistik und ist ausgefüllt in den Briefkasten am Teich einzuwerfen, damit der jährliche Besatz angepasst werden kann. Fischart Menge
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
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