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Gewässer-Information
Adresse
Keßpfuhlsteich
an der L763
34388
Trendelburg/ Gottsbüren
außerhalb des Ortes Gottsbüren gelegen
flaches Gewässer mit max. 2 Metern Tiefe
Status:
Offen
Angesehen:
7951
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 4,7 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\)
zuständiger Verein:
ASV Gottsbüren
Leimdiek 4
34388
Trendelburg
Sperre
Von
Bis
Winterpause
15.10.2021
15.04.2022
Winterpause
15.10.2022
15.04.2023
Winterpause
16.10.2019
12.04.2020
Winterpause
01.01.2018
07.04.2018
Winterpause
16.10.2018
15.04.2019
Winterpause
15.10.2020
16.04.2021
Winterpause
15.10.2021
15.04.2022
Gewässerpflege
15.05.2023
15.06.2023
Winterpause
15.10.2023
15.04.2024
Winterpause
15.10.2024
15.04.2025
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
13,00 €
10,00 €
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Forelle
Schleie
Rotauge
Karausche
Plötze
Karpfen
Aal
Rotfeder
Graskarpfen
Weißfische
Karte
Bilder
Gewaesser
Gewässerordnung
ASV Gottsbüren e.V. Fischereierlaubnisschein Dieser Erlaubnisschein ist nicht übertragbar und gilt nur mit gültigem Jahresfischereischein Herr/ Frau Straße PLZ/ Ort wird hiermit die Erlaubnis erteilt den Fischfang mit 2 Handangeln am Keßpfuhlteich Gottsbüren auszuüben. Schonmaße: Forelle 28 cm Karpfen 40 cm Schleie 26 cm Rotfeder 20 cm Aal 50 cm Entnahmefenster: Karpfen ab einer Länge von 70 cm sind schonend zurückzusetzen! Erlaubter Tageshöchstfang: Pro Tag nicht mehr als 4 Edelfische, davon maximal 2 Karpfen. Begrenzung für Weißfische: maximal 3 kg pro Angeltag. Die Gebühr für den Erlaubnisschein beträgt 10 Euro. 1) Die Angelplätze sind sauber zu halten und Beschädigungen des Ufers zu vermeiden. 2) Untermaßige Fische müssen umgehend schonend zurückgesetzt werden. 3) Für Unfälle und Diebstahl wird keine Haftung übernommen. 4) Die Ausweispapiere sind Vereinsmitgliedern und der Polizei auf Verlangen vorzuzeigen. 5) Eine Kontrolle des Fangs kann ebenso verlangt werden. 6) Die Erlaubnis gilt von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang 7) Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen verliert der Erlaubnisschein seine Gültigkeit und der Angler kann im Rahmen des Hausrechts des Gewässers verwiesen werden. Außerdem kann dem Betreffenden die nochmalige Ausgabe eines Erlaubnisscheins verweigert werden. 8) Der Schein gilt als Fangstatistik und ist ausgefüllt in den Briefkasten am Teich einzuwerfen, damit der jährliche Besatz angepasst werden kann. Fischart Menge
Dateien
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