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Gewässer-Information
Adresse
Happurger Baggersee
Happurg in Mittelfranken
Idyllischer und naturbelassener Baggersee bei Happurg
Status:
Offen
Angesehen:
2385
Mehr Infos im Web (http:\\)
zuständiger Verein:
Fischereiverband Mittelfranken e.V.
Fischereiverband Mittelfranken e.V.
Maiacher Str. 60d
90441
Nürnberg
Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet.
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
15,00 €
n.v.
nein
Gastkarte Mittelfranken: zzgl. 2,20 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Karpfen
Aal
Hecht
Barsch
Graskarpfen
Wels
Zander
Waller
Brasse
Weißfische
Schleie
Karte
Bilder
Der schön gelegene Baggersee
Baggersee Happurg
Gewässerordnung
Allgemeine Angelbedingungen Wir bitten an allen unseren Gewässern am gesamten Ufer und auf den Gewässern um ein möglichst naturnahes und unauffälliges Verhalten, dabei sind Störungen der Tier- und Pflanzenwelt zu vermeiden. Für uns ganz wichtig! Der Angelplatz ist immer sauber zu verlassen. Jeder Angler erwartet einen sauberen Angelplatz vorzufinden, hinterlasst ihn also auch so! 1) Der gültige staatliche Fischereischein, und ein ausgedruckter Online Erlaubnisschein sind erforderlich und am Gewässer mitzuführen. 2) Alle Fische sind, sobald sie in Besitz (Setzkescher, Kescher, Rucksack, Tasche, Eimer, etc.) genommen werden, unmittelbar mit Kugelschreiber in die angefügte Fangliste einzutragen. (Weißfische, Grundeln und Barsche könnenin Form von Strichlisten eingetragen werden). Am Ende des Angeltages ist das Gesamtgewicht und die Gesamtstückzahl der einzelnen Fischarten einzutragen. 3) Das Fahren und Parken mit kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen und Anhängern ist grundsätzlich auf sämtli-chen Ufer-wegen,Dämmen, An- bzw. Auffahrtswegen strengstens verboten. Auch das Aus- bzw. Einladen der Angelausrüstung am Gewässer ist nur auf den ausge-wiesenen Parkplätzen gestattet.(Ausnahme: E-Bikes und E-Scooter) 4) Ein bestimmter Platz kann von keinem Fischer in Anspruch genommen werden. Ein Mindestabstand von 25 m beidseitig (links und rechts) zwischenAnglern / Angelplätzen ist einzuhalten. 5) Eingefriedete Grundstücke dürfen nicht zur Ausübung der Fischwaid, auch nicht mit Genehmigung des Eigentümers, betreten werden 6) Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle. Beim Fischen auf Raubfisch mit Kunstködern oder Naturködermontagen sind pro Ködermax. zwei Anbissstellen erlaubt. 7) Die entsprechenden Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind immer mitzuführen (Kescher, Lösezange, Rachensperre, Längenmaß etc.). 8) Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische, die nicht überlebensfähig sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie sind unverzüglich waidgerecht zu betäuben und zu töten und in die Fangliste mit einem entsprechenden Vermerk einzutragen (das Vorfach mit Haken ist zur Kontrolle im Fisch zu hinterlassen). Sie zählen zur jeweilig zulässigen Höchstfangmenge/Fanglimit. 9) Alle Angler müssen ihren Angelplatz und das Gewässer sauber halten, deshalb müssen immer Mülltüten, und für Angler die über Nacht am Gewässerbleiben, mobile Toiletten / Campingtoiletten mitgeführt werden. 10) Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Verstöße gegen dieGewässer- und Disziplinarordnung des Verbandes und diesefestgelegten Angelbedingungen, sowie Verstöße gegen das BayFiGund des Tierschutzgesetzes werden durch den FischereiverbandMittelfranken e.V. geahndet. 11) Das Tagesfangergebnis muss nach Beendigung der Fischerei / als online Fangergebnis eingetragen werden. Grundsätzlich verboten: a) Pavillons, Zelte / Wetterschutz mit Boden b) Alle Arten von Bojen und Markierungen (Markerbojen / Stabbojen) c) Futterboote, Futterdrohne d) Planerboard / Sideplaner / Schlepppose beim Schleppfischen e) Senknetze, Taubel, Krebsteller, Reusen und Netze aller Art f) Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken, Hegene g) Verwendung lebender Köderfische h) Eisfischen i) unbeaufsichtigte ausgelegte Angelruten im Gewässer(max. Entfernung von den Ruten 25 m) j) Abschneiden / Beschneiden / Entfernen von Pflanzen an Ufern / Böschungen k) Raubfische dürfen nicht gehältert werden(Barsche, Hechte, Zander, Salmoniden) l) Fische dürfen am Gewässer weder geschuppt, ausge-nommen, verzehrt oderzurückgelassen werden m) Mitnahme lebender Fische Ausnahme! Weißfische / Barsche bis 20cm.Die Tierschutztransportverordnung TierSchTrV § 13 ist zu beachten, TransportundHälterung nur mit ausreichendem Platz und einer Sauerstoffversorgung) n) Verkauf / Tausch / Handel oder das Umsetzen von Fischen aller Art o) Ausbringen großer Futtermengen, nur ein Beifüttern in beschränktemUmfang während des Fischens ist gestattet. (max. 5 kg pro Tag /phosphatfreies Futter) p) nicht artgerechtes Fischfutter (Hunde-/ und Katzenfutter etc.) q) Zelten/Nächtigen (Achtung: Schirme und Brolly´s ohne Boden undoffener Front zählen als Wetterschutz und sind erlaubt, dabei sinddie Betriebswege immer freizuhalten / die Durchgängigkeit muss gewährleistetsein). r) Grillen mit Holzkohle, Holz, Kohle oder Briketts (Achtung: Gaskocheroder Gasgrills sind erlaubt müssen aber sicher aufgestellt werden) s) Feuerstellen, Feuertonnen, Feuerschalen (offenes Feuer) in jeglicher Form
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
Beschreibung
Datei
Bedingungen und Übersichtskarte Happurger Baggersee
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