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Gewässer-Information
Adresse
Vosskortsee Ladbergen
Westladbergen 52 A
48369
Saerbeck
Die Teichanlage Vosskortsee liegt an der B475 in Nähe des Flughafens Greven. Der Vosskortsee hat ca. eine Wasserfläche von 1,5 HA und eine Tiefe von 7 Meter. Fischbestand: Hecht, Zander, Karpfen, Aal sowie Weißfisch
Boote sind verboten. Die Teichanlage "Vosskortsee" hat ca. 1,5 Ha Wasserfläche und eine max. Tiefe von ca. 8 Meter.Bittte Parkplätze benutzen! Parken auf den Dämmen ist verboten!
Status:
Offen
Angesehen:
2782
Mehr Infos im Web (http:\\AV-Lengerich.de)
zuständiger Verein:
Angelverein Lengerich e.V.
Angelverein Lengerich e.V.
In der Wulfekuhle 16 a
49525
Lengerich
Sperre
Von
Bis
Treibjagt
19.10.2024
19.10.2024
Treibjagt
14.12.2024
14.12.2024
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
13,00 €
13,00 €
nein
Woche
n.v.
40,00 €
30,00 €
nein
Jahr
n.v.
100,00 €
100,00 €
nein
Wochenende
n.v.
30,00 €
30,00 €
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Karpfen
Zander
Rotauge
Rotfeder
Weißfische
Aal
Hecht
Barsch
Karausche
Karte
Bilder
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Bild
Voscort neu
Gewässerordnung
In der Zeit vom 01. 09 bis zum 15. 01 eines jeden Jahres, hat sich der Angler vor dem Beginn des Angelns unbedingt über eine eventuelle Sperrung des Gewässers zu informieren (Jagdtermine). Diese sind im Schaukasten (am Parkplatz) ersichtlich. Das Angeln in der Laichzone ist strengstens untersagt. Der Erlaubnisscheininhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass das Angelgeschirr bzw. der Köder nicht in die Laichzone treibt. Die aufgestellten Hinweisschilder sind zu beachten. Im Bereich der südlichen Zufahrt (Tor Wolters) zu den Sandsilos darf nicht geparkt werden. Boote sind nicht erlaubt. 3 Ruten mit je einem Haken. Beim Angeln mit Kunstköder darf keine weitere Angel ausgelegt werden! Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist nicht gestattet. Das Eisangeln und das Legen von Schnüren und Reusen sind nicht erlaubt. Nachtangeln mit Schirmzelt oder Biwi. Gewässerordnung 2020 1. Der Erlaubnisschein ist erst nach Unterschrift des Inhabers u. nach Unterschrift dieser Gewässerordnung gültig. 2. Es ist nicht gestattet, mehrere Erlaubnisscheine für eine Person mit der gleichen Gültigkeit zu lösen. 3. Die gesetzlichen Bestimmungen des Fischereischeins und des jeweiligen Bundeslandes sind zu beachten. Die Erlaubnis ist auf Verlangen Kontrollpersonen vorzuzeigen. 4. Die Gewässerordnung, der gültige Fischereischein und alle zum Ausdruck zur Verfügung gestellten Unterlagen sind Bestandteil des Erlaubnisscheins und müssen mitgeführt werden. 5. Der Erlaubnisschein wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Stempel und Unterschrift des Vereins gültig. 6. Bewusst falsche Angaben beim Erwerb und anschließender Nutzung des Erlaubnisscheins ziehen rechtliche Konsequenzen nach sich. 7. Verantwortlich für die Herausgabe des Erlaubnisscheins ist meineAngelkarte.de ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Teichanlagen Königsee in Tecklenburg und Saerbeck in Westladbergen und Vosskortsee Westladbergen Es gelten die Bestimmungen des Landesfischereigesetzes NRW und die zusätzlichen Bestimmungen dieser Gewässerordnung! Erlaubte Geräte: 3 Angeln mit einem Haken, davon 2 Raubfischruten (Zwilling / Drilling zählen als 1 Haken), 1 Köderfischsenke. Angeln mit lebenden Köderfischen ist untersagt. Eisangeln ist nicht gestattet. Beim Angeln mit Kunstködern (Blinker, Spinner etc.) darf keine weitere Rute ausgelegt sein. Vom 15.02. bis 31.05. ist jegliches Raubfischangeln mit Köderfisch oder Kunstköder verboten. Boote / Bellyboote sind nicht erlaubt. Fangbeschränkungen: Pro Tag dürfen 3 Edelfische gefangen werden. Als Edelfisch gelten Hecht, Zander, Forelle, Karpfen, Schleie. Jedoch max. 2 Edelfische gleicher Sorte. Maximal 15 Weißfische. Die Tageskarte 00:00Uhr bis nächster Tag 12:00Uhr zählt als 1 Angeltag. Untermaßige Fische bzw. während der Schonzeit gefangene Fische sind sofort schonend zurückzusetzen; bei starker Verletzung sind diese zu töten und zu vergraben. Bei Erreichen der Fangbeschränkungen ist das Angeln sofort einzustellen. Schonzeiten und Mindestmaße: Fischart Schonzeit Mindestmaß Fischart Mindestmaß Hecht 15.02 – 31.05 50 cm Aal 50 cm Zander 15.02 – 31.05 45 cm Karpfen 35 cm Forelle 20.10 – 15.03 25 cm Schleie 30 cm Gefangene Graskarpfen und Welse sind dem Gewässer zu entnehmen und dürfen nicht zurückgesetzt oder in andere Gewässer eingesetzt werden! Parkplätze sind zu benutzen. Auf und neben der Königstraße darf nicht geparkt werden. Der Mitteldamm am Königsee ist für Spaziergänger freizuhalten. Dämme und Ufer dürfen nicht befahren werden. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen kann die Gastkarte ersatzlos eingezogen werden. Den Anweisungen von Fischereiaufsehern und Gewässerwarten ist Folge zu leisten. Mit der Unterschrift wird der Besitz eines gültigen Fischereischeins bestätigt sowie die Auflagen der Gastkarte anerkannt.
Dateien
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