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Gewässer-Information
Adresse
Jossa Ortslage Marjoss
Brückenauer Str.
36396
Steinau Marjoss
Vom Ortsrand Marjoss (50°15.295 N 009°30.624 E) bis Sportplatz Marjoss (50°15.703 N 009°31.132 E) in Flußrichtung Sinn.
Forellenregion
Status:
Offen
Angesehen:
2048
Mehr Infos im Web (http:\\Angelverein-marjoss.de)
zuständiger Verein:
Angelverein Marjoss 1970 e.V.
Angelverein Marjoss 1970 e.V.
Kurt Schumacher-Str.14
36391
Sinntal Sterbfritz
Sperre
Von
Bis
Winterpause Schonzeit
01.10.2025
31.03.2026
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
20,00 €
n.v.
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Hecht
Döbel
Bachforelle
Bachsaibling
Flussbarsch
Äsche
Regenbogenforelle
Karte
Bilder
Marjoss brücke Mernes
Marjoss Brücke Wehr
Marjoss Wehr
Marjoss
Gewässerordnung
Der gültige staatliche Fischereinschein ist erforderlich. Für Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber persönlich. Gestattet sind (1) Handangeln mit jeweils einem Köder. Es sind nur künstliche Köder mit einem Einzelhacken erlaubt. Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind mitzuführen (Kescher, Löseschere, Rachensperre). Alle Fische sind unmittelbar nach der in Besitznahme als Fangergebnis in die Rückmeldetabelle einzutragen und sofort nach Beendigung des Angeltages im Internet auf www.meineAngelkarte.de einzugeben. Den Aufsichtspersonen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung gegen die Auflagen und Bedingungen kann der Erlaubnisschein umittelbar entzogen werden. Das Fahren und Parken mit motorbetriebenen Fahrzeugen auf Dämmen, Ufern, Wehren, Anfahrtswegen, Auffahrtswegen, Gehwegen ist verboten. Die Beschädigung an Pflanzen im Bereich von Dämmen, Ufern und Böschungen ist zu unterlassen. Das Anfüttern ist grundsätzlich verboten. Alle Angelplätze sind solange verfügbar bis sie von einem Angler besetzt werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz kann nicht in Anspruch genommen werden. Das Angeln mit Netzen ist verboten. Die Verwendung des lebendigen Köderfisches ist untersagt. Es sind nur Kunstköder mit einem Hacken erlaubt Das Nachtangeln ist in der Zeit von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr verboten. Bachforellen ab 30 cm dürfen entnommen werden. Bachforellen ab 60 sind zwingend zurückzusetzen. Regenbogenforellen sind geschützt und zurückzusetzen. Äschen sind ganzjährig zurückzusetzen Für alle anderen Fische gelten die staatlichen Schonmaße und Schonzeiten. Fangbeschränkungen: Pro Tag gilt: 2 Salmoniden, Flußbarsche und Döbel sind ohne Beschränkung.
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
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