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Gewässer-Information
Adresse
Jossa Ortslage Marjoss
Brückenauer Str.
36396
Steinau Marjoss
Vom Ortrand Marjoss (50°15.295 N 009°30.624 E) bis Sportplatz Marjoss (50°15.703 N 009°31.132 E) in Flußrichtung Sinn.
Forellenregion
Status:
Offen
Angesehen:
111
Mehr Infos im Web (http:\\Angelverein-marjoss.de)
zuständiger Verein:
Angelverein Marjoss 1970eV
Angelverein Marjoss 1970eV
Siedlung 7
36396
Steinau Marjoss
Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet.
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
20,00 €
n.v.
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Hecht
Döbel
Regenbogenforelle
Bachforelle
Flussbarsch
Äsche
Karte
Bilder
Marjoss brücke Mernes
Marjoss Brücke Wehr
Marjoss Wehr
Marjoss
Gewässerordnung
Der gültige staatliche Fischereinschein ist erforderlich. Für Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber persönlich. Gestattet sind (Anzahl) Handangeln mit jeweils einem Köder. Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind mitzuführen (Kescher, Löseschere, Rachensperre). Alle Fische sind unmittelbar nach der in Besitznahme als Fangergebnis in die Rückmeldetabelle einzutragen und sofort nach Beendigung des Angeltages im Internet auf www.meineAngelkarte.de einzugeben. Den Aufsichtspersonen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung gegen die Auflagen und Bedingungen kann der Erlaubnisschein umittelbar entzogen werden. Das Fahren und Parken mit motorbetriebenen Fahrzeugen auf Dämmen, Ufern, Wehren, Anfahrtswegen, Auffahrtswegen, Gehwegen ist verboten. Die Beschädigung an Pflanzen im Bereich von Dämmen, Ufern und Böschungen ist zu unterlassen. Das Anfüttern ist grundsätzlich verboten. Alle Angelplätze sind solange verfügbar bis sie von einem Angler besetzt werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz kann nicht in Anspruch genommen werden. Das Angeln mit Netzen ist verboten. Die Verwendung des lebenigen Köderfisches ist untersagt. Das Nachtangeln ist in der Zeit von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr verboten. Bachforellen 30 cm, Hecht und Zander vom 1.1.-31.5. Für alle anderen Fische gelten die staatlichen Schonmaße und Schonzeiten. Fangbeschränkungen: Pro Tag gilt: 2 Salmoniden, Äschen sind ganzjährig geschont.
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
Es stehen keine Downloads zur Verfügung.
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