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Gewässer-Information
Adresse
Alsensee (Freibad Oberglinde)
An der Tonkuhle 16
25436
Moorrege
Moorrege (Kreis Pinneberg)
Der See ist eine ehemalige Tonkuhle und ca. 6,1 ha groß und bis zu 15 m tief.
Status:
Offen
Angesehen:
13627
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 3,9 von 5 Sternen.
zuständiger Verein:
SAV "Rellau" e.V. Pinneberg
Fuchsweg 15
25482
Appen
Sperre
Von
Bis
Veranstaltung
19.06.2021
20.06.2021
Besatzsperre
16.04.2022
01.05.2022
Besatzsperre
24.09.2022
09.10.2022
Besatzsperre
15.11.2021
14.12.2021
Besatzsperre
15.11.2022
14.12.2022
Besatzsperre
15.11.2020
14.12.2020
Besatzsperre
17.04.2021
01.05.2021
Besatzsperre
15.11.2022
14.12.2022
Besatzsperre
15.04.2023
01.05.2023
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
10,00 €
n.v.
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Forelle
Aal
Hecht
Barsch
Brasse
Karpfen
Zander
Rotauge
Rotfeder
Karausche
Schleie
Karte
Bilder
Gewässerordnung
Erlaubte Rutenzahl : 2 (zwei) Schonzeiten : • Hecht und Zander : 01. Januar bis 30. April (beide Tage inklusive) • Friedfische : 15. November bis 14. Dezember (beide Tage inklusive) • Störe : ganzjährig Fangbegrenzungen pro Tag und Angler : • je 1 Karpfen, 1 Zander, 1 Hecht • 2 Forellen • 5 Schleien • Alle anderen Fischarten unterliegen keiner Fangbegrenzung. Mindestmaße : • Karpfen 40 cm • Schleie 25 cm • Hecht und Zander 50 cm • Aal 50 cm • Salmoniden 30 cm • Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Mindestmaße. Sonstiges : • Untermaßige Fische sind unverzüglich wieder zurück zu setzen. • Es darf grundsätzlich nur vom Ufer aus geangelt werden. • Alle Angeln sind unter Aufsicht zu halten • Die Verwendung von Schluckhaken und Mehrhakensystemen ist nicht gestattet. • Größte Schonung der Ufergrundstücke ist notwendig. Für etwaige Schäden haftet der Verursacher persönlich. • Vom 01.01. bis 30.04. sind sämtliche Kunstköder und das Angeln mit totem Köderfisch verboten. Vom 15.11. bis 14.12. darf nur mit Kunstködern oder totem Köderfisch geangelt werden. • Der Angelplatz ist sauber wieder zu verlassen. • Eisangeln und Legeangeln sind verboten. • Neben der Gastkarte ist ein gültiger Fischereischein notwendig. ° Spinnangeln erst ab 14 Jahren erlaubt. • Nachtangeln ist nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes erlaubt. • Wer Nachtangeln in Begleitung eines Vereinsmitgliedes machen will, muss 2 Tageskarten kaufen. • Die Gastkarte ist mit dem Fangergebnis innerhalb von 8 Tagen zurück zu geben. Der Fang ist möglichst sofort, aber spätestens nach seiner Versorgung in die Fangliste einzutragen. +++ ANFÜTTERN VERBOTEN +++ Futterboote sind an allen Gewässern verboten.
Dateien
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