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Gewässer-Information
Adresse
Stau Podelsatz
07646
Podelsatz
Ca. 3,8 ha großer Stau. Östlich Jena, nördlich Stadtroda an der Straße Stadtroda - Bürgel.
Privatgewässer. Campen verboten.
Status:
Offen
Angesehen:
18043
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 3,9 von 5 Sternen.
zuständiger Verein:
Anglerunion-Jena e.V.
Burgauer Weg 9b
07743
Jena
Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet.
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
15,00 €
10,00 €
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Karpfen
Aal
Hecht
Rotfeder
Graskarpfen
Schleie
Zander
Barsch
Güster
Plötze
Karte
Bilder
Blick vom Damm auf den Stau Podelsatz
Blick von der Waldseite auf den See
Gewässerordnung
Gewässerordnung 2021 der Anglerunion-Jena e.V. (AUJ e.V.) Gewässer: Saale und Stau Podelsatz 1. Allgemeine Angelbedingungen Die Bestimmungen des Thüringer Fischereigesetzes (ThürFischG)in der Fassung vom 10.06.2014 sowie der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO)vom 11.08.2020 sowie die Grundsätze des Tierschutzes und des waidgerechten Verhaltens sind einzuhalten. Jeder Angler hat sich vor Beginn über die Bedingungen am Angelgewässer zu informieren. 2. Mitzuführende Dokumente und Ausrüstungen Bei der Ausübung des Angelsports sind an Dokumenten der Fischereischein, der Erlaubnisschein zum Fischfang (einschließlich der Ermäßigungs-berechtigung für organisierte Angler in Form des gültigen Vereinsmitgliedsbuches) sowie die Fangkarte zur Dokumentation des Fangs mitzuführen. An Angelgerät ist neben den Angeln mitzuführen: ein Kescher, ein geräumiger Setzkescher (sofern Fische während der Angelzeit gehältert werden, ein Messer sowie geeignetes Gerät zum Hakenlösen, zur Längenermittlung und zum waidgerechten Betäuben. 3. Zugelassenes Angelgerät Zugelassen sind 2 Handangeln oder 1 Spinnangel oder 1 Flugangel oder 1 Handangel in Verbindung mit 1 Köderfischsenke (1,20 x 1,20 cm) Die Verwendung verletzenden Gerätes bei der Landung ist verboten. Beim Friedfischangeln ist nur ein einschenkeliger Haken erlaubt. Angeln mit mehreren Anbissstellen sind nicht zulässig. Die Einschränkungen zur Verwendung von Raubfischködern bei den Beschreibungen der Angelbedingungen an den Gewässern sind zu beachten. Zur Schonung der Zander und Hechte sind vom 01.02. – 30.04. Raubfischmontagen mit totem Köderfisch oder Fetzenköder, die Spinnangel mit Spinner, Blinker, Wobbler, Kunststoff- oder Plastikködern, Drop Shot Montagen und Köderfischsenken untersagt. Die Verwendung des Drillings mit Wurm oder Teig ist generell nicht erlaubt. 4. Allgemeine Verhalten am Gewässer Anfüttern beim Friedfischfang darf nur in geringer Menge (max. 250 g/Tag erfolgen. Futterkörbe zählen nicht als Anfüttern. Der Angelplatz ist im Radius von ca. 10 m stets sauber zu verlassen, auch wenn er unsauber vorgefunden wurde. Ein Müllbeutel ist mitzuführen. Der Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Fischabfälle dürfen im und am Gewässer nicht entsorgt werden. Das Fanggerät ausgelegte ist vom Erlaubnisscheininhaber ständig zu beaufsichtigen. Entfernung der Ufervegetation ist nicht zulässig.Boote und Schwimmhilfen sowie Futterboote sind nicht zugelassen. Lagerfeuer oder andere Formen offener Feuerstellen sind nicht erlaubt. Camping ist nicht gestattet, Schirme sowie Wetterschutzzelt beim Nachtangeln sind erlaubt. Mindestmaße und Schonzeiten Hecht u. Zander: 55 cm, Aal u. Barbe 50 cm, Äsche 35 cm, Bachforelle 30 cm, Hasel 20 cm. Für diese Fischarten gilt die gesetzliche Schonzeit gemäß ThürFischAVO. Für die Regenbogenforelle sind Schonzeit und Mindestmaß in Thüringen aufgehoben. Mindestmaße für Fischarten ohne Schonzeit: Wels 50 cm, Karpfen 45 cm, Schleie 25 cm, Rotfeder 15 cm, Döbel 25 cm, Barsch 20 cm. Schonzeit Hecht: Saale: 01.02. – 30.04., Stau Podelsatz: 01.02. – 31.05. Das Zurücksetzen untermaßiger und/oder geschonter Fische hat sorgfältig zu erfolgen. 5. Fangbegrenzungen Je Angeltag dürfen 3 Feinfische der nachstehenden Arten, davon jedoch maximal: 2 Karpfen oder 3 Schleien oder 2 Hechte oder 2 Zander oder 2 Aale oder 2 Bachforellen und maximal 12 Plötzen und Rotfedern sowie 6 Flussbarsche entnommen werden. Darüber hinaus sind die gewässerspezifischen Festlegungen einzuhalten. 6. Führung der Fangkarte Eine Fangkarte ist beim Angeln mitzuführen und nach der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) vom 11.08.2020 grundsätzlich zu führen. Nach Ablauf der Gültigkeit ist sie zeitnah dem Fischereiausübungsberechtigten auch dann zuzusenden, wenn nichts entnommen oder nichts gefangen wurde. 7. Beschreibung der Angelgewässer 7.1 Saale - Anfahrt und Lage: Erreichbar im gesamten Gebiet über die B 88 sowie weitere Landstraßen, öffentliche kommunale Straßen und Wege. - Angelbedingungen: Der Flusslauf ist beangelbar von 600 m oberhalb der Saalebrücke bei der Ortslage Maua bis zum Erdengraben, 200 m unterhalb der Steitwehrs in der Gemarkung Neungönna/Dorndorf. Der Flusslauf ist in Hegeabschnitte eingeteilt (siehe Fangkarte). Innerhalb der ausgeschilderten Schonstrecken darf nicht geangelt werden.. Der beangelte Hegeabschnitt ist in der Fangkarte anzugeben. Am Angeltag kann der Hegeabschnitt nach Belieben gewechselt werden. Er muss aber in die Fangkarte eingetragen werden, auch wenn nichts gefangen wurde. In der gesamten Saale ist die Raubfischangel bis 31.05. verboten. Auf Salmoniden darf ab 1.4. bis 31.05. nur mit der Flugangel geangelt werden. Für den Hegabschnitt S1 (Saale Obergrenze bis 200 m unterhalb der Rodamündung gelten folgende zusätzliche Einschränkung: Verwendung des Drillings ganzjährig verboten. - Größe: 20,5 km Flusslänge. Gewässerfläche ca.. 65,5 ha. Fischarten: Aal, Äsche, Barbe, Bachforelle, Barbe, Regenbogenforelle, Döbel, Barsch, - Hecht, Karpfen, Schleie, Wels, Zander, Plötze, Blei u.a. 7.2 Stau Podelsatz - Anfahrt und Lage: Erreichbar über die Landstraße L1077 zwischen den Ortslagen Gernewitz und Schlöben, Flurweg gegenüber dem Abzweig nach Gröben. Parken ist nur vor den Damm erlaubt. - Angelbedingungen: Angeln im Vogelschutzgebiet (Beschilderung) ist nicht erlaubt. - Größe:3,96 ha - Fischarten: Aal, Barsch, Hecht, Zander, Karpfen, Schleie, Blei. Plötze u.a
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