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Gewässer-Information
Adresse
Möllner Seen
23879
Mölln
Eine große Auswahl von Gewässern inmitten der Lauenburgischen Seenplatte - zwischen Hamburg und Lübeck
Der Erwerb einer Angelerlaubnis an den Möllner Gewässern ist für Inhaber des sogenannten "Urlauberangelscheins" NICHT möglich. Seit dem 01.07.2012 ist es laut dem Fischereigesetz erforderlich, dass die landeseigene Fischereiabgabe entrichtet wurde !!!
Status:
Offen
Angesehen:
13470
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 3,9 von 5 Sternen.
Mehr Infos im Web (http:\\www.msfv.de)
zuständiger Verein:
Möllner
Sportfischerverein von 1935 e.V.
Am Hafen
23879
Mölln
Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet.
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
8,00 €
4,00 €
nein
Woche
n.v.
42,00 €
21,00 €
nein
Monat
n.v.
76,00 €
38,00 €
nein
Gastkarten bis 34,99 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten bis 49,99 Euro: zzgl. 4,85 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Gastkarten ab 50 Euro: zzgl. 2,85 € Online-Gebühr + 4,7% Gastkartengebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
Forelle
Schleie
Hecht
Rotfeder
Karausche
Karpfen
Aal
Rotauge
Brasse
Quappe
Wels
Zander
Barsch
Rapfen
Karte
Bilder
Kein Bild
Gewässerordnung
Seit dem 01.07.2012 ist für das Fischen im Land Schleswig-Holstein die Entrichtung der landeseigenen Fischereiabgabe erforderlich. Weiterhin ist an den Möllner Gewässern das Fischen mit dem sog. "Urlauberschein" nicht erlaubt !!! Wichtig : Die Erlaubnisscheine sind nicht auf dieses Gewässer begrenzt. Sie beinhalten alle in der Anlage (Download unten) genannten Gewässer. Die dort auszudruckenden "Bestimmungen für Gastangler" sind Bestandteil dieses Erlaubnisscheins und müssen beim Angeln unterschrieben mit sich geführt werden ! Hier sind auch Gewässerkarten enthalten. Mindestmaße : Hecht 60cm / Zander 50 cm / Wels 70cm / Forelle 35cm / Rapfen 50cm / Aal 45cm / Karpfen 45cm / Schlei 25cm. Schonzeiten : Hecht 01.02.-30.04. / Zander 01.02.-15.05. / Wels 01.05.-30.06. / Forelle 01.10.-30.04. Fangbegrenzung : Pro Tag dürfen an Karpfen und Schleien je Art 2 Fische gefangen werden. Mit Ausnahme von Aalen dürfen von allen anderen mit einem Mindestmaß belegten Fischen insgesamt höchstens zwei Fische gefangen werden. Angelmethoden : Der Fischfang darf nur mit Handangeln, die eine Rutenlänge von mindestens 100 cm haben muss, ausgeübt werden. Beim Angeln auf Friedfische darf je Angel nur ein haken benutzt werden. Zum Fangen von maximal 20 Köderfischen darf ein Senknetz, das nicht größer als 1 m² sein darf, verwendet werden. Das Hältern von Fischen ist verboten ! Erlaubt ist der Fischfang mit 3 Handangeln (für Jugendliche nur mit 2 Handangeln). Alle anderen Methoden des Fischfangs sind verboten. Dieses gilt auch für den Einsatz von Echoloten und Fischlupen. Köder : Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sind alle Köderarten zulässig. Die Verwendung lebender Köderfische ist untersagt. Die Köder dürfen nicht mit Farb- oder Geruchsstoffen u.ä. behandelt sein. Pilken oder Tucken dürfen keine feststehenden Haken haben. In der Zeit vom 01.02. bis 30.04. eines Jahres ist das Angeln mit Köderfischen und künstlichen Ködern verboten. Angeln vom Ufer : Die mit der Stadt Mölln vertraglich vereinbarten Angelstellen sind durch Fischsymbole gekennzeichnet. Die Fischsymbole sind mit grüner Farbe auf markanten Punkten wie z.B. Bäumen oder baulichen Anlagen angebracht. Das Fischsymbol stellt eine äußere Grenze des Angelplatzes dar. Die Ausrichtung des Fischsymbols weist in Richtung der Angelstelle. Für die Breite der Angelstelle gilt : 1. Ein Symbol steht für die Angelplatzbreite von 4 m. 2. Die großflächigen Angelstellen an der Badestelle Rolandseck, Munitionseck und dem Schiffsanleger am Stadtsee sind durch zwei Fischsymbole, die jeweils die äußeren Grenzen darstellen, gekennzeichnet. Die Angelstelle liegt zwischen diesen beiden Symbolen. Verhalten am und auf dem Wasser : Mit dem durch den Erlaubnisschein erworbenen Recht zum Fischfang ist gleichzeitig die Verpflichtung verbunden, den natürlichen Lebensraum der am und im Wasser vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt zu schützen und zu hegen. Jeder Angler sollte darauf achten, dass durch ihn keine Schädigung der Natur und Umwelt entsteht. Zu beachten ist insbesondere : 1. Beim Angeln vom Boot aus ist ein Mindestabstand vom 10 m zum Ufer- und/oder Pflanzenbewuchs einzuhalten. 2. Boote dürfen (auch nicht kurzfristig) an solchen Stellen abgelegt werden, die nicht auch ausdrücklich dafür vorgesehen sind. 3. Boote dürfen auf den Gewässern nicht mit Stangen befestigt werden. 4. Beim Angeln störende Pflanzen oder Pflanzenteile dürfen nicht beschädigt werden. Der Angelplatz ist stets sauber zu hinterlassen. 5. Autos sind nur an den dafür vorgesehenen Plätzen anzustellen. Zweiräder sollten so abgestellt werden, dass keine Fußgänger behindert werden. 6. Zum Sammeln von Würmern dürfen an den Ufern keine Gewächse herausgerissen werden. Auch das Graben nach Würmern ist im Uferbereich nicht gesattet. Das Angeln von Brücken und innerhalb genehmigter Badestellen am Schulsee und Lütauer See ist während des Badebetriebs untersagt !
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
Beschreibung
Datei
Gastanglerbestimmungen und Informationen
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